Europa 22.12.21
Vergaberecht: Neue EU-Schwellenwerte ab 2022
Die Schwellenwerte werden alle zwei Jahre durch die Europäische Kommission überprüft. Ab dem 1. Januar 2022 gelten neue Schwellenwerte: Im Vergaberecht legen die Schwellenwerte eine Grenze fest, ab der öffentliche Auftraggeber europaweit ausschreiben müssen. Unterschreitet der geschätzte Auftragswert die Schwellenwerte, ist von einem nationalen Vergabeverfahren auszugehen, bei Überschreitung handelt es sich dagegen um ein EU-weites Vergabeverfahren.

Um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu fördern, ermöglicht das Vergaberecht die Bevorzugung von Werkstätten bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Aufgrund der vielfältigen Bevorzugungsmöglichkeiten sollten Werkstätten die damit verbundenen Chancen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge genau betrachten.

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