08. November 2004
Die Umfrage ist abgeschlossen. Hier stellen wir die wichtigsten Ergebnisse grafisch dar.

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25. Oktober 2004
Werkstätten für behinderte Menschen gefährden das Recht, die ihnen in Rechnung gestellte Vorsteuer von der Umsatzsteuerschuld abzuziehen, wenn die zu Grunde liegende Rechnung des Lieferanten oder Dienstleisters nicht die Anforderungen erfüllt, die mit dem Steueränderungsgesetz 2003 verbindlich geworden sind. [mehr]
21. Oktober 2004
Die Elbe-Werkstätten in Hamburg haben auf Bitten der BAG WfbM die Aufgabe übernommen, auf der Werkstätten:Messe in Offenbach vom 10.-13.März 2005 eine gemeinsame "Plattform Berufliche Bildung" zu organisieren. [mehr]
02. September 2004
§ 41 b Einkommensteuergesetz sieht die Übermittlung der vom Arbeitgeber zu erstellenden Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt durch Datenfernübertragung vor. Die Finanzverwaltung will für das Jahr 2004 keine Lohnsteuerbescheinigung in Papierform mehr. [mehr]
21. August 2004
Die Betriebsergebnisse der Werkstätten sind durch gegenläufige Tendenzen beeinflußt. Die Entgelte der Sozialleistungsträger für die Betreuung der Beschäftigten finden, bedingt durch die eingeschränkten Finanzmittel der öffentlichen Haushalte, keine ausreichende Anpassung an die Kostenentwicklungen in den WfbM. Kostensteigerungen durch zunehmende Belegung, Tarifanpassungen der Gehälter des Personals oder Sachkostensteigerungen müssen aber ergebnisneutral kompensiert werden [mehr]
16. August 2004
Der Entwurf des sogenannten Verwaltungsvereinfachungsgesetz sieht Änderungen bei den Ausführung von Leistungen beim Persönliches Budget im § 10 und 17 SGB IX vor. [mehr]
02. Juli 2004
Die Chiemgau-Lebenshilfe-Werkstätten GmbH in Traunreut hat mit dem zuständigen überörtlichen Sozialhilfeträger eine Entgeltvereinbarung abgeschlossen, nach der nicht mehr die Kosten, sondern die Qualität finanziert wird. Diese wird über die "ganzheitliche Bewertung von Organisationen" nach EFQM ermittelt. [mehr]
Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben gem. § 41 Abs. 3 SGB IX (Kostenzuordnung der Werkstätten für behinderte Menschen). [mehr]
29. Juni 2004
Mit Wirkung zum 1. Juli 2004 wird das Persönliche Budget im Neunten Buch Sozialgesetzbuch zum trägerübergreifenden Budget weiter ausgestaltet und auf pflegerische Leistungen ausgeweitet. [mehr]
03. Juni 2004
Der Ruf nach „einfachen Arbeiten“ ist so alt wie die WfbM. Dabei stellt sich die Frage, was mit diesem Begriff eigentlich gemeint ist: [mehr]
24. Mai 2004
Pünktlich zum 1. Juli 2004 tritt neben dem Anspruch auf ein Persönliches Budget nach § 17 Abs. 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) auch die weiterführende Budgetverordnung in Kraft. Der Bundesrat hat der Verordnung zugestimmt. Mit den Verfahrensregelungen für trägerübergreifende Persönliche Budgets wird der durch das SGB IX vollzogene Paradigmenwechsel in der Politik für behinderte Menschen fortgesetzt. [mehr]
Der Arbeitskreis Markt hat sich nach der positiven Entwicklung der Werkstätten:Messe, die im nächsten Jahr noch einmal in Offenbach stattfinden wird, dem Vorstand der BAG WfbM vorgeschlagen, ab 2006 die Messe in Nürnberg abzuhalten. Die Nürnberger Messe bietet eine hervorragende Infrastruktur und ist auch international bekannt. Der Entwicklung hin zu einem "Markt der Werkstätten" kann somit Vorschub geleistet werden. [mehr]
16. April 2004
Die Finanzämter erkennen eine abgestempelte Durchschrift des Überweisungsbelegs nicht mehr als Nachweis für eine Spende an, da daraus nicht ersichtlich ist, ob die Buchung tatsächlich durchgeführt wurde (OFD Karlsruhe, Verfügung v. 10.01.2003, S 2223 A - St 314). [mehr]
15. April 2004
Auf der Werkstätten Messe 2004 wurde der Designpreis Gut•in•Form bereits zum 11. Mal vergeben.
Wie auch in den vergangenen Jahren hielt Prof. Dr. Volker Fischer vom Frankfurter Museum für angewandte Kunst die Rede zur Preisverleihung.
Auf vielfachen Wunsch geben wir hier den Wortlaut wieder. [mehr]
Wettbewerbsrecht
Namensbestandteil "gemeinnützig" nur bei Gemeinnützigkeit
Die Führung des Firmenbestandteils "gemeinnützig" ist wettbewerbsrechtlich nur zulässig, solange die Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Bestandsschutz auf Weiterführung des ursprünglich zutreffenden Namensbestandteils besteht nach Verlust der Gemeinnützigkeit nicht.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 27. Februar 2003 - I ZR 25/01
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