11. Juni 2003
Die Werkstatträte in Baden-Württemberg haben es als drittes Bundesland (neben Hessen und NRW) geschafft, einen Zusammenschluß auf Landesebene zu gründen. Mit tatkräftiger Unterstützung der LAG WfbM wurden in einer längeren Vorbereitungsphase alle Fragen mit Werkstatträten einerseits und den Werkstattleitungen andererseits diskutiert und abschließend geklärt. [mehr]
Das europäische Jahr für Menschen mit Behinderungen fordert auch die BAG WfbM dazu auf, Plattformen für Werkstatträte bzw. Werkstattbeschäftigte bereitzustellen, damit Werkstatträte in ihrer Funktion als Interessensvertretungen in den Werkstätten öffentlich darstellen können, welche Anliegen für die Gruppe der Werkstattbeschäftigten wichtig sind, um das Ziel des europäischen Protesttages, nämlich eine "Gleichstellung" in der Gesellschaft erreichen zu können. [mehr]
02. April 2003
Mit der Entwicklung von Prüfungsordnungen zum Abschluß der Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung geht es auf der Länderebene langsam voran. Nun hat das Bundesland Sachsen-Anhalt die Vorreiterrolle übernommen. Seit Januar 2003 ist sie in Kraft: eine zweiseitige Prüfungsordnung, für die sich das Kultusministerium des Landes verantwortlich erklärt. [mehr]
21. März 2003
Im Rahmen der Werkstätten Messe in Offenbach 2003 fand auch eine "Speaker´s Corner" für Werkstatträte und Werkstattbeschäftigte statt. Insgesamt nahmen ca. 300 Personen an den Veranstaltungsrunden teil. Die Diskussionsrunden wurden mit Stellungnahmen von gewählten Werkstatträten aus Hamburg, Tecklenburg, Kassel, Gießen, Treysa und Gelnhausen eröffnet. [mehr]
20. Februar 2003
Gemeinsame Fachtagung von BAG WfbM und Bundesverband Hilfe für das autistische Kind e. V.
Werkstätten für behinderte Menschen sind kontinuierlich gefordert, differenzierte Ansätze und Angebote für spezifische Zielgruppen zu entwickeln. Dies verlangt fundiertes fachliches Know-How bei den unterschiedlichen Gruppen der Hauptamtlichen in der Werkstatt. [mehr]
10. Januar 2003
Im Rahmen der möglichen Nachqualifizierung von ehemaligen Absolvent|inn|en der SPZ, die eine Nachholung des staatlich anerkannten Abschlusses anstreben, wurde der BAG WfbM die Frage nach der Relevanz der in § 10 FPO benannten Zeitfrist von fünf Jahren zur Anerkennung ehemals erbrachter Prüfungsleistungen gestellt. [mehr]
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