Um Werkstattleistungen im Persönlichen Budget zu bepreisen, muss sich die Werkstatt mit dem Leistungsträger ins Benehmen setzen. Im WerkstattBudget geschieht dies zunächst in Form von "Setzungen", die eine konkretisierende Weiterbearbeitung sichern und in dieser Form die Voraussetzung für die weiteren Schritte der Verpreislichung sind. Sie gelten nur für dieses Projekt. Sie können in weiteren Bearbeitungsschritten oder von anderen Beteiligten neu getroffen werden. Das BMAS hat diesen Setzungen für das aktuelle Projekt nicht widersprochen.
>> Voraussetzungen zur Preisfindung beim WerkstattBudget (Grundlegendes, Leistungsabrechnung)
>> Preisbildung für die einzelne Leistung aus dem Leistungsentgelt
>> Preis für die Unterrichtseinheit/ -stunden aus Leistung 3 und 4
>> zur Rechentabelle
>> zur Gesamtübersicht
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