C . Impfung von Werkstattbeschäftigten und Fachpersonal (Stand 26. Januar 2023)
26.01.23
1. Haben Werkstattbeschäftigte und das Personal in Werkstätten Anspruch auf eine COVID-19-Auffrischimpfung ? (Stand 26. Januar 2023)
Seit dem 7. Juni 2021 ist die Priorisierung bei der COVID-19-Impfung aufgehoben. Nach der ursprünglichen Corona-Impfverordnung wurden Menschen mit geistigen Behinderungen und Personen mit einer schweren psychiatrischen Erkrankung sowie das Fachpersonal in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig oder psychisch behinderter Menschen in die sogenannte Priorisierungsgruppe II eingeordnet. Neben den Werkstattbeschäftigten gehörte auch das Fachpersonal in Werkstätten zum Personenkreis, der mit hoher Priorität bereits vor Juni eine Erstimpfung erhalten konnte.
Die aktuellen Empfehlungen der STIKO zu COVID-19-Impfungen finden Sie hier.
2. Impfpflicht in Werkstätten und Tagesförderstätten (Stand 26. Januar 2023)
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach § 20a Infektionsschutzgesetz ist zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen.
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