1. Ausnahmeregelung in der Grundsicherung zum Mehrbedarf für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung (Stand 26. Januar 2023)
Die Ausnahmeregelung in § 142 SGB XII für das Mittagessen in Werkstätten und Tagesförderstätten ist zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen.