Vereinbarung mit dem Kostenträger im Rahmen des Projekts
Die Kalkulation hat sich an den Strukturvorgaben im Tagessatz (z.B. Personalschlüssel) zu orientieren. Die Preise orientieren sich an der festgelegten Modulstruktur.
Die Preisbildung orientiert sich an dem prospektiven Gesamtbudget der WfbM für ein Kalenderjahr, wie sie in der Vereinbarung zwischen der beteiligten Werkstatt und dem Kostenträger zugrunde gelegt ist. Das hat grundsätzlich zur Folge, dass innerhalb dieses Rahmens die individuellen Budgethöhen nach oben (d. h. über dem jetzigen Leistungsentgelt) als auch nach unten möglich werden.
Die sich daraus ergebenen Preise orientieren sich an der gefundenen Leistungsstruktur und werden vom Kostenträger akzeptiert (Angebotspreis).
Die Preise der Module in Leistung 2 sind für alle Module gleich. Dies wurde gesetzt, um dem Budgetnehmer einen Wechsel zwischen den Modulen auch innerhalb der Laufzeit der Budgetvereinbarung mit dem Kostenträger zu ermöglichen, und um nicht über die unterschiedlichen Preise sein Recht auf angemessene berufliche Bildung zu Lasten des Budgetnehmers zu unterwandern.
Die Gliederung der Preise (Kalkulationstiefe) orientiert sich bei Leistung 1 und 2 nicht am Hilfebedarf des Menschen mit Behinderung; der hierfür notwendige Mehraufwand, der sich aus der Schwere der Behinderung bzw. einem unterschiedlichen Förderbedarf eines behinderten Menschen ergibt, findet sich in Leistung 5 wieder. Zu dem Grundpreis von Leistung 1 oder 2 kommen dann die Kosten für die Leistungen 3 bis 7.
Die erbrachte Leistung gegenüber dem Menschen mit Behinderung korrespondiert bereits jetzt und auch zukünftig mit seinem Hilfebedarf.
Die Gliederungstiefe zur Preiskalkulation geht zunächst herunter nur bis auf Modulniveau.
Wird fortgesetzt.
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