Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht neues Fachkonzept für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich (EV/BBB)
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat das Fachkonzept für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich (EV/BBB) in Werkstätten für behinderte Menschen und bei anderen Leistungsanbietern überarbeitet und für die Leistungserbringer harmonisiert. Damit sollen die Qualität der beruflichen und personenzentrierten Bildung verbessert sowie das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderungen gestärkt werden.
Das Fachkonzept EV/BBB steht auf der Homepage der BA zum Download zur Verfügung:
Das Fachkonzept ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Die neuen Regelungen zum Fahrdienst gelten ebenfalls seit Jahresbeginn 2026.
Ab dem 1. Januar 2027 müssen alle Leistungserbringer an die Elektronische Maßnahmeabwicklung (EMAW) angebunden sein.
Für die Erstellung eines Qualitäts- und Leistungshandbuchs haben die Werkstätten bis zum 31. Dezember 2026 Zeit.
Zur Unterstützung und Orientierung der Verantwortlichen in den Einrichtungen erarbeitet eine Arbeitsgruppe der BAG WfbM derzeit eine praxisnahe Handreichung.
