Teilhabe am Arbeitsleben

Anders als in den meisten Staaten der Welt, gibt es in Deutschland einen Rechtsanspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben für jene Menschen, die wegen einer Behinderung (noch) nicht (wieder) unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten können. Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind vielfältig. Sie orientieren sich aber immer am individuellen Wunsch- und Wahlrecht. Werkstätten, Tagesförderstätten, Inklusionsbetriebe und andere Leistungsanbieter machen die Wahrnehmung des Rechtsanspruchs auf Teilhabe am Arbeitsleben möglich. Sie gestalten Arbeitsschritte so, dass auch Menschen mit schweren oder mehrfachen Behinderungen einer sinnvollen Tätigkeit nachgehen können. Sie bieten berufliche Qualifizierung, lebenslanges Lernen und persönlichkeitsfördernde Maßnahmen.

Auf den folgenden Seiten finden Sie nähere Informationen rund um das Thema Teilhabe am Arbeitsleben.

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