Fragen & Antworten zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung

Nachfolgend finden Sie häufige Fragen und Antworten (FAQ) rund um die Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SBV). Die Zusammenstellung knüpft an unsere Handreichung zum Umgang mit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung an.

Die FAQ sollen offene Fragen in der Praxis klären und die weitere Umsetzung im Hinblick auf die anstehenden Wahlen erleichtern. Ziel der FAQ ist es, eine verständliche Orientierungshilfe zu bieten. Die FAQ werden fortlaufend ergänzt, sobald neue Fragen aus der Praxis, gerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen vorliegen.

Die Antworten basieren auf der aktuellen Rechtslage und geben die juristische Auslegung und Bewertung der BAG WfbM wieder. Abweichende rechtliche Einschätzungen und Beurteilungen sind deshalb möglich.
Daher sind die bereitgestellten Informationen auf dieser Website ohne Gewähr. Auch handelt es sich nicht um eine verbindliche Rechtsberatung. Sollten Sie eine solche in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich bitte an einschlägige Fachanwält*innen des Arbeits- und Sozialrechts.

Kontakt

Konstantin Fischer
Telefon: +49 30 944133023
E-Mail: k.fischer@bagwfbm.de

Luka Finn Wolf
Telefon: +49 30 944133015
E-Mail: l.wolf@bagwfbm.de

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