Wunsch- und Wahlrecht sichern, Kürzungen verhindern!

Zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai 2026 wendet sich die BAG WfbM gegen mögliche Kürzungen in der Eingliederungshilfe. Diese würden eine Reform der Teilhabe am Arbeitsleben und eine Verbesserung der Einkommenssituation der Werkstattbeschäftigten gefährden und sind aus Sicht der BAG WfbM daher nicht hinnehmbar.

„Werkstätten für behinderte Menschen und andere Leistungsanbieter haben in unserer Gesellschaft eine besonders wichtige Aufgabe. Sie ermöglichen es Menschen mit Behinderungen, die derzeit nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, ihren Anspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben umzusetzen. Weniger finanzielle Mittel bedeuten faktisch eine Einschränkung des individuellen Rechts auf Selbstbestimmung in diesem Bereich“, sagt Andrea Stratmann, Vorstandsvorsitzende der BAG WfbM.

Hintergrund der Kritik des Verbands und seiner Mitglieder ist ein kürzlich bekannt gewordenes Papier einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden. Darin formulierte Maßnahmen könnten erhebliche Einschnitte bei der Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe bedeuten. Die geforderte Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts ist aus Sicht der BAG WfbM nicht akzeptabel. Dieses Recht bildet die unverzichtbare Grundlage für eine selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit Behinderungen und ist nicht verhandelbar. Notwendiger Reformbedarf darf niemals auf Kosten der Grundprinzipien eines solidarischen Sozialstaats durchgesetzt werden.

Zwar setzt sich auch die BAG WfbM dafür ein, dass Verwaltungsaufwand dort reduziert wird, wo er keinen erkennbaren Mehrwert für die Leistungsberechtigten und -erbringer hat. Vereinfachte Verfahren dürfen aus Sicht des Verbands aber nicht dazu führen, dass das individuelle Wunsch- und Wahlrecht eingeschränkt wird.

Hinzu kommt, dass eine von der Politik seit mehreren Jahren angekündigte Reform des Entgeltsystems in Werkstätten bisher nicht in ein Gesetzesverfahren gemündet ist und die rund 300.000 Werkstattbeschäftigten auf eine Verbesserung ihrer Einkommenssituation warten.

„Unsere Mitglieder arbeiten stetig daran, ihre Leistungen weiterzuentwickeln und ihre Angebote auf den einzelnen Menschen auszurichten. Dazu sind sie aber auf eine passende finanzielle Ausstattung und politische Unterstützung angewiesen. Anderenfalls sind Verbesserungen des Werkstattentgeltes, Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, moderne berufliche Bildung und eine Stärkung der digitalen Teilhabe sowie personelle Ressourcen und Planungssicherheit gefährdet“, erklärt Andrea Stratmann.

Die BAG WfbM fordert Bund, Länder und Kommunen auf, eine verlässliche und bedarfsgerechte Ausgestaltung der Eingliederungshilfe zu sichern. Nur so können Werkstätten, Inklusionsbetriebe, andere Leistungsanbieter und Förderstätten auch künftig hochwertige, personenzentrierte Angebote für Menschen mit Behinderungen bereithalten.

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