Neue Handreichung zur beruflichen Bildung im EV/BBB veröffentlicht

Die BAG WfbM hat eine neue Handreichung zur Gestaltung beruflicher Bildung im Eingangsverfahren (EV) und im Berufsbildungsbereich (BBB) für ihre Mitglieder veröffentlicht. Hintergrund ist das seit dem 1. Januar 2026 gültige Fachkonzept der Bundesagentur für Arbeit, das die berufliche Qualifizierung von Menschen mit Behinderungen deutlich stärker in den Mittelpunkt rückt.

Mit dem neuen Fachkonzept wird das Ziel verfolgt, berufliche Kompetenzen strukturierter, individueller, praxisnäher und transparenter zu entwickeln und nachzuweisen.

Die Umsetzung dieser Anforderungen stellt Werkstätten für behinderte Menschen und andere Leistungsanbieter vor neue Herausforderungen. Berufliche Bildung muss künftig noch stärker an den individuellen Fähigkeiten, Interessen und Entwicklungsmöglichkeiten der Teilnehmenden ausgerichtet werden und zugleich eine hohe Anschlussfähigkeit an Ausbildung, Beschäftigung und Qualifizierungssysteme gewährleisten.

Praxisnahe Orientierung für Fachkräfte

Die Handreichung der BAG WfbM richtet sich gezielt an Fachkräfte in Werkstätten sowie bei anderen Leistungsanbietern. Sie bietet eine systematische und praxisnahe Orientierung, um die unterschiedlichen Qualifizierungsformen im EV/BBB zu verstehen, einzuordnen und gezielt einzusetzen.

Im Fokus stehen insbesondere:

  • die Auswahl geeigneter Qualifizierungsangebote für einzelne Teilnehmende,
  • die Planung individueller Bildungswege sowie
  • die Kombination verschiedener Qualifizierungsformen im Sinne des neuen Fachkonzepts.

Damit unterstützt die BAG WfbM ihre Mitglieder dabei, passgenaue und anschlussfähige Bildungsprozesse zu gestalten.

Für einen guten Praxistransfer wurde die Handreichung gemeinsam mit den Mitgliedern der AG Entwicklung der beruflichen Bildung der BAG WfbM erarbeitet – einem bundesweiten Zusammenschluss von Fachkräften und Praxisexpert*innen aus allen Bundesländern.

Vier Qualifizierungsformen im Überblick

Im Zentrum der Handreichung steht die Darstellung von vier zentralen Qualifizierungsformen:

  • Qualifizierungsbausteine nach § 69 BBiG,
  • Praxisbausteine,
  • Zertifikatslehrgänge des Netzwerks Zertifikatslehrgang (netZ) sowie
  • Teilqualifizierungen (TQ).

Diese unterscheiden sich hinsichtlich ihrer rechtlichen Grundlagen, ihres pädagogischen Ansatzes, ihres Verwaltungsaufwands und ihrer Anschlussfähigkeit an weitere Bildungswege. Zugleich sind sie im Rahmen des Fachkonzepts EV/BBB als anerkannte, extern anschlussfähige Qualifizierungsformen berücksichtigt.

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