BAG WfbM begrüßt SPD-Vorstoß für gemeinsamen Hitzeaktionsplan

Die Bundesminister*innen der SPD haben kürzlich einen vierseitigen Hitzeaktionsplan vorgelegt. Kern des Papiers ist die Forderung, noch in dieser Legislaturperiode Klimaanpassung als neue Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern. Bis zur Einrichtung einer solchen Gemeinschaftsaufgabe soll ein Sofortprogramm die Förderung von Klimaanpassung und Hitzeschutz verbessern – etwa durch ein neues Förderfenster beim bestehenden Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSO)“ oder durch die Nutzbarmachung des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaschutz.

Die BAG WfbM begrüßt den Vorstoß der SPD-Bundesminister*innen ausdrücklich.

Bereits in der kürzlich veröffentlichten Handreichung „Klimaanpassung und Katastrophenvorsorge” hat der Verband auf die Notwendigkeit verlässlicher Refinanzierungsstrukturen hingewiesen.

Nicht zuletzt zeigten die letzten Wochen sowie die hierauf bezogene Umfrage des Paritätischen Gesamtverbandes eindrucksvoll auf, dass Bedrohungen durch extreme Hitze für soziale Einrichtungen immer herausfordernder werden.

Der Vorstoß der Bundesminister*innen der SPD ist aus Sicht der BAG WfbM lange überfällig. Ob und wie der vorgeschlagene Hitzeaktionsplan umgesetzt wird, ist derzeit allerdings noch offen. Für eine Änderung im Grundgesetz ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat notwendig. Die Vertereter*innen der Regierungskoalition finden sich Ende August zu einer Kabinettsklausur zusammen, bei der das Papier der SPD-Minister*innen voraussichtlich weiter diskutiert wird.

„Auch Werkstätten für behinderte Menschen und andere Leistungsanbieter sind durch die hitzebedingten Herausforderungen in ihrer täglichen Arbeit zunehmend belastet. Um wirkungsvoll auf diese Gefahren reagieren zu können ist eine koordinierte, verlässliche sowie ausreichende finanzielle Förderung essenziell.“

Dr. Oliver Gosolits, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der BAG WfbM