BAG WfbM fordert Entkopplung von Ausbildungsgeld und Grundbetrag
Am 9. Juli 2026 haben sich die Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag darauf verständigt, die BAföG-Regelsätze zum Sommersemester 2027 zu erhöhen. Dies bedeutet auch eine Erhöhung des Ausbildungsgeldes im Berufsbildungsbereich von Werkstätten und anderen Leistungsanbietern sowie eine automatische Anhebung des Grundbetrages, der Bestandteil des Entgeltes von Beschäftigten im Arbeitsbereich ist.
Die BAG WfbM begrüßt die Erhöhung des Grundbetrages. Allerdings kommt die Verbesserung aufgrund der unveränderten Systematik des Entgeltsystems häufig nicht bei den Menschen mit Behinderungen an. Dieser Effekt hat sich bereits bei vergangenen Grundbetragssteigerungen gezeigt, als die Erhöhung des leistungsunabhängigen Grundbetrages in vielen Werkstätten eine Reduzierung der leistungsabhängigen Steigerungsbeträge zur Folge hatte.
Die BAG WfbM appelliert deshalb an die Politik, die gesetzliche Kopplung von Ausbildungsgeld und Grundbetrag aufzuheben, die Reform des Entgeltsystems umzusetzen und eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung der Werkstattentgelte sicherzustellen.
