Der Bundestag hat den Weg für das Gendiagnostikgesetz freigemacht. Nachdem in der vergangenen Woche bereits der Gesundheitsausschuss mit den Stimmen von Union und SPD den Entwurf eines "Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen" verabschiedete, stimmte am Freitag, dem 24. April 2009 nun auch der Bundestag dem Gesetzentwurf zu.
Ziel des Gesetztes ist es, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Bereich genetischer Untersuchungen zu stärken. Gleichzeitig soll der Missbrauch von Untersuchungsergebnissen verhindert werden. So dürfen genetische Untersuchungen nur mit Einwilligung der zu untersuchenden Person und ausschließlich von Ärzten vorgenommen werden. Erlauben Untersuchungen eine Voraussage über die Gesundheit der untersuchten Person oder eines ungeborenen Kindes, soll eine Beratung vor und nach der Untersuchung zwingend vorgeschrieben werden.
Die vorgeburtliche genetische Untersuchung soll auf rein medizinische Zwecke beschränkt werden. Es dürfen nur Eigenschaften festgestellt werden, die die Gesundheit des ungeborenen Kindes vor oder nach der Geburt beeinträchtigen können. Zulässig sein sollen vorgeburtliche Untersuchungen etwa auf das Down-Syndrom, nicht aber auf Krankheiten, die erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres ausbrechen können.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Versicherungsunternehmen von Kunden keine genetischen Untersuchungen verlangen dürfen. Auch sollen sie nicht Auskünfte über bereits vorgenommene genetische Untersuchungen erhalten dürfen. Allerdings sollen die Ergebnisse von bereits erfolgten Untersuchungen der Versicherung vorgelegt werden müssen, wenn es um Versicherungssummen ab 300.000 Euro geht.
Arbeitgeber dürfen keine genetischen Untersuchungen von Mitarbeitern fordern. Auch soll ihnen die Verwendung der Ergebnisse von Untersuchungen untersagt werden, die in einem anderen Zusammenhang vorgenommen wurden.