In Februar dieses Jahres hat das Europäische Parlament die Entschließung zur psychischen Gesundheit angenommen. Es fordert die Zusammenarbeit und gemeinsame Maßnahmen der Mitgliedstaaten und Sozialpartner, um die psychische Gesundheit der Bürger einschließlich aller Bevölkerungsgruppen zu fördern, Stigmatisierung und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen. Bei dieser Zusammenarbeit soll das Subsidiaritätsprinzip umfassend gewahrt werden.
Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz
Hier stellt das Parlament fest, dass ein Arbeitsplatz für die soziale Integration von Menschen mit psychischen Erkrankungen eine zentrale Rolle spielt. Daher fordert das EP Fördermaßnahmen für Einstellung, Weiterbeschäftigung, Rehabilitation und Rückkehr in den Beruf – unter besonderer Berücksichtigung der Integration von besonders benachteiligten Menschen. Die Mitgleidstaaten sollen nun sicherstellen, dass Personen, die aufgrund psychischer Probleme Anspruch auf Krankengeld oder eine EM-Rente haben, ihr Recht auf Zugang zu Beschäftigung nicht verlieren. Außerdem muß gewährleistet sein, dass die Zahlungen, die sie aufgrund ihrer Behinderung/Erkrankung erhalten, nicht eingestellt werden, sobald eine neue Beschäftigung aufgenommen wurde.
Bekämpfung von Stigmatisierung und sozialer Ausgrenzung
Hier fordert das Parlament, Organisationen, die Menschen mit psychischen Erkrankungen und Betreuer repräsentieren, größere Kompetenzen zuzugestehen und diese zu fördern. Diese Organisationen ermöglichen die Formulierung und Umsetzung politischer Maßnahmen und sind an allen Stadien der Forschung zur psychischen Gesundheit beteiligt. Das Europäische Parlament vertritt auch die Auffassung, dass die psychosoziale Wiedereingliederung begünstigt wird, wenn sie von kleinen familienartigen Einheiten in einem städtischen Umfeld unterstützt wird.
Begrüßt wird eine neue Richtlinie zur „Bekämpfung von Diskriminierung aus Gründen der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung über den Bereich der Beschäftigung hinaus“. Diese Richtlinie sollte dann unverzüglich angenommen werden, damit Menschen mit psychischen Erkrankungen wirksam vor Diskriminierung geschützt werden.
Das Dokument können Sie auf der Internetseite des Europäischen Parlaments finden: www.europarl.europa.eu