Zu Beginn des „Superwahljahrs“ hatte die BAG WfbM Wahlprüfsteine an alle Parteien und Abgeordneten versendet, auch an die deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Darin wurden die Positionen abgefragt. Inzwischen sind zahlreiche Antworten eingegangen.
CDU/CSU
Das gemeinsame Wahlprogramm soll Ende Juni beschlossen werden. Mit Werkstätten will man sich dabei „gründlich auseinandersetzen“. Wir wollten uns eigentlich zusammensetzen... Erfreulicherweise bot Johannes Singhammer einen Gesprächstermin in einer Werkstatt an. Hier wurde auch ein gemeinsamer Termin gefunden. Eine weitere Terminabsprache steht noch aus: Wolfgang Götzer wünscht einen Termin. Er würdigt den täglichen großen Einsatz der Werkstattbeschäftigten (und -verantwortlichen). Georg Schirmbeck dagegen findet „so manche Wahlprüfsteine-Aktion“ nicht mehr originell. Er "bilde" sich "auch ein, an der einen oder anderen Stelle fühlbare Unterstützung" geleistet zu haben.
Europa
Dr. Thomas Ulmer und Elisabeth Jeggle, CDU/CSU-Mitglieder des Europäischen Parlaments
Zugehörigkeitsgefühl: Die Europäische Union ist Vorreiter und habe bereits viele Forderungen umgesetzt. Die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurden in die Grundrechte der EU aufgenommen. Behinderte Menschen „sind in fast allen EU-Mitgliedstaaten voll rechtsfähig“. Der größte Teil der Konvention falle allerdings in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten.
Wettbewerbsrecht: Neben dem Wettbewerb der Qualität für Reha-Leistungen setze sich die CDU/CSU-Fraktion auch für grenzüberschreitende Gesundheitsdienstleistungen ein. Wettbewerb beinhalte außer Qualität aber immer auch Preisvergleiche. Daher müsse sich der Bereich der Rehabilitation zumindest einem eingeschränkten Wettbewerb stellen, um nicht „finanziell zu verwahrlosen“.
Beschäftigung in der Erwerbswirtschaft: Hier spricht sich die Fraktion klar für eine Bindung von Fördermitteln an die Berücksichtigung von Barrierefreiheit aus und begrüßt „es sehr, wenn Unternehmen diese Initiative von sich aus ergreifen und Menschen mit Behinderung die Möglichkeit geben, sich in die Gesellschaft zu integrieren, indem sie einen gewöhnlichen Arbeitsalltag erleben, Abläufe erlernen und Verantwortung übernehmen“. Das sei ein erster Schritt zu mehr Toleranz und Integration.
Der Rechtsanspruch auf einen Werkstattplatz sei wichtig und sinnvoll. Die Werkstätten leisteten einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft seien ein bedeutendes Bindeglied zwischen behinderten Menschen und der Gesellschaft. Sie „ermöglichen ihnen eine Beschäftigung und schaffen ein Zugehörigkeitsgefühl“.
Dreijährige berufliche Bildung sei kein europäisches Problem und werde auf der Ebene der Nationalstaaten geregelt. Die Europäische Union habe „hierfür jedoch die Voraussetzungen bereits geschaffen“.
Mehr Möglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt: Eine „entsprechende Qualifizierung ist immer die Voraussetzung für den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt“.
Dr. Werner Langen, CDU/CSU-Mitglied des Europäischen Parlaments unterstützt die Position der BAG WfbM und setzt sich „vorbehaltlos“ für die Rechte von Menschen für Behinderung ein. Dabei müsse jedoch das Subsidiaritätsprinzip beachtet werden.
Der Schluß:
Alle Parteien haben also den ersten, allgemeinen, regulären Arbeitsmarkt fest im Blick. Mit Unternehmern haben sie sich wohl nicht abgestimmt. Eine Lösung aller Forderungen bietet sich doch an:
Wieso eigentlich ist ein Werkstattarbeitsplatz nicht regulär?