Arbeitswelt 17.06.09
Landesprogramm „Integration unternehmen!“
Nordrhein-Westfalen will für schwerbehinderte Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben weiter verbessern und hat das Landesprogramm „Integration unternehmen!“ gestartet. Bis zu 2.000 neue Arbeitsplätze sollen in den nächsten drei Jahren in Integrationsprojekten entstehen. Das bedeutet 1.000 Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung sonst kaum Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben.

Sieben gute Gründe für den Start eines Integrationsprojektes

1. Hohe Motivation

Schwerbehinderte Menschen sind hoch motiviert, leistungsfähig und sehr zuverlässig. Sie identifizieren sich stark mit ihrem Unternehmen. Nutzen Sie die Chance, diese Stärken auch für Ihren Betrieb einzusetzen.

2. Verlässliche Zuschüsse

Für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen erhalten Sie dauerhafte und verlässliche Zuschüsse zu den Personalkosten. Hierüber lassen sich mögliche Minderleistung ausgleichen, behinderungsbedingter Aufwand abdecken und Betreuung organisieren.

3. Solide Investitionsförderung

Durch das Landesprogramm erhalten Sie Zuschüsse zu Ihren Investitionen zum Auf- und Ausbau von Arbeitsplätzen in Ihrem Geschäftsfeld.

Dadurch stärken Sie Ihre Eigenkapitalbasis und reduzieren die Abhängigkeit vom Kapitalmarkt.

4. Wirkungsvolles Marketing

Die Integration von behinderten Menschen ist ein in der Öffentlichkeit allgemein anerkanntes gesellschaftliches Ziel. Soziales Engagement und unternehmerische Verantwortung werden zunehmend als Wettbewerbsvorteil gewertet und wirken sich positiv auf die Außendarstellung Ihres Unternehmens aus.

5. Engagierte Verantwortung

Die Einstellung und Integration von schwerbehinderten Menschen im Unternehmen wirkt sich positiv auf die gesamte Belegschaft aus. Als sozial engagiertes und verantwortungsbewusstes Unternehmen stärken Sie das Vertrauen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und fördern deren soziale Kompetenz.

6. Professionelle Beratung

Bei der Gründung erhalten Sie eine kostenlose betriebswirtschaftliche Beratung. Mehr noch: Auch im laufenden Betrieb und bei besonderen Anlässen werden Sie durch eine entsprechende Beratung unterstützt.

7. Unterstützte Personalgewinnung

Die Integrationsämter der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen- Lippe sowie die örtlichen Integrationsfachdienste unterstützen Sie professionell und unentgeltlich bei der Suche nach geeigneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Handicap.

Integrationsunternehmen sind auf Dauer angelegte, rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Organisationen (Kapital- oder Personengesellschaften, auch Einzelkaufleute) mit erwerbswirtschaftlicher Zielsetzung. Neben der wirtschaftlichen Betätigung verfolgen sie einen sozialen Auftrag: mindestens 25 bis in der Regel 50 Prozent der Beschäftigten sind Menschen mit Behinderung, die hier beschäftigt, qualifiziert oder ausgebildet werden.

Integrationsbetriebe und Integrationsabteilungen gehören dagegen zu privatwirtschaftlichen Wirtschaftsunternehmen und sind rechtlich unselbständige Teile dieser Unternehmen. Auch diese beschäftigen in erheblichem Umfange schwerbehinderte Menschen.

Neue Perspektiven auf Teilhabe – Integrationsunternehmen ausbauen und stärken

Integrationsunternehmen nach dem Sozialgesetzbuch IX haben sich als besonders geeignet erwiesen, um für schwerbehinderte Menschen dauerhafte Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt sicherzustellen. In Nordrhein-Westfalen sollen sie deshalb ausgebaut und gestärkt werden.

Zu den Zielen des Landesprogramms erklärt Arbeitsminister Karl-Josef Laumann: „Für schwerbehinderte Menschen eröffnen wir neue Perspektiven auf Teilhabe am Arbeitsmarkt. Wir wollen bereits bestehende Integrationsunternehmen unterstützen, ihr Engagement auszuweiten, und Interessierte ermutigen, den Schritt zu wagen und ein Integrationsunternehmen zu gründen. Dabei garantieren wir professionelle Beratung und Begleitung.“

Fördermittel und Kooperationspartner

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt 10 Mio. Euro zur Verfügung. Die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe beteiligen sich mit eigenen Fördermitteln an dem Programm und setzen es gemeinsam mit dem Land um.

Die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit, die ARGEn und die zugelassenen kommunalen Träger unterstützen ebenfalls aktiv das Landesprogramm. Im Rahmen von „Integration unternehmen!“ wird auch das Bundesprogramm JobPerspektive genutzt, um den besonders betroffenen behinderten Menschen mit einem Kombilohnarbeitsplatz die Chance auf eine dauerhafte Beschäftigung zu ermöglichen.

Förderbausteine von Integrationsunternehmen

Wie jedes andere Unternehmen müssen auch die Integrationsunternehmen ihre Kosten am Markt erwirtschaften. Sie können jedoch zur Einrichtung der Arbeitsplätze für schwerbehinderte Personen Zuschüsse zu den investiven Kosten und laufende finanzielle Zuschüsse zu den Aufwendungen, die mit der hohen Zahl an schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammen hängen, erhalten. Darüber hinaus beraten Expertinnen und Experten bei betriebswirtschaftlichen Fragen sowie bei der Personalfindung und -führung. Auch im Antragsverfahren werden die Vorhaben beratend unterstützt.

Alle Unterstützungsmöglichkeiten gelten sowohl für Integrationsunternehmen als auch für Integrationsabteilungen und -betriebe.

Es ist zwischen unterschiedlichen Förderarten zu unterscheiden:

Landesprogramm „Integration unternehmen!“
  • Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Integrationsunternehmen, -betriebe
  • oder -abteilungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel mit Zuschüssen zu den notwendigen Gesamtinvestitionen. Diese Zuschüsse können von den Integrationsämtern aus Mitteln der Ausgleichsabgabe ergänzt werden.Die kombinierte Gesamtförderung kann bis zu 80 Prozent der notwendigen Gesamtinvestitionen betragen. Je neuem Arbeitsplatz eines schwerbehinderten Menschen beträgt die Förderung max. 20.000 Euro.
Information und Erstberatung
  • Erste Informationen zum Landesprogramm erhalten alle Interessierte bei der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.) in Bottrop. Darüber hinaus bieten die G.I.B. und die Integrationsämter der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe allen Gründerinnen und Gründern von Integrationsunternehmen, -abteilungen und -betrieben eine kostenfreie Projektentwicklungsberatung an.
  • Die Erstberatung erfolgt in Arbeitsteilung zwischen den Integrationsämtern und der G.I.B.. Bestehende Integrationsunternehmen und Werkstätten für behinderte Menschen wenden sich bitte direkt an die Integrationsämter der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe, alle anderen Gründungsinteressierten an die G.I.B..
Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Liegt ein erstes aussagekräftiges Unternehmenskonzept vor, können Antragsteller durch die Integrationsämter der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe eine weitergehende betriebswirtschaftliche Beratung, die auch baufachliche und ingenieurstechnische Fragestellungen einschließt, erhalten. Auch nach der Gründung bieten die Integrationsämter betriebswirtschaftliche Beratung an.
Weitere Investitionshilfen für Integrationsprojekte
  • Die Zuschüsse des Landes zu den Investitionskosten können aus Mitteln der Ausgleichsabgabe ergänzt werden. Diese Investitionshilfen der Landschaftsverbände können als Zuschuss, Darlehen oder aber auch als Zinszuschuss erbracht werden.
  • Gemeinnützige Integrationsunternehmen können bei Einrichtungen wie der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW und der Deutschen Behindertenhilfe - Aktion Mensch e. V. weitere Hilfen zum Aufbau des Integrationsunternehmens bzw. der Abteilung oder des Betriebes erhalten.
  • Die Inanspruchnahme der Investitionszuschüsse setzt in allen Fällen eine angemessene Eigenbeteiligung des Integrationsunternehmens, bzw. der Abteilung oder des Betriebes voraus.
Personalkostenzuschüsse
  • Integrationsunternehmen erhalten ebenso wie Integrationsbetriebe oder -abteilungen keine Zuschüsse zu den laufenden Betriebskosten. Sie werden jedoch beim finanziellen Aufwand unterstützt, der auf die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zurückzuführen ist.
  • Diese Zuschüsse werden als Nachteilsausgleich dauerhaft und verlässlich erbracht. Dabei können verschiedene Instrumente wie der besondere Betreuungsaufwand nach § 134 SGB IX, der Minderleistungsausgleich nach § 27 SchwbAV, die JobPerspektive nach § 16 e SGB II oder besondere Förderungen für Werkstattabgängerinnen und -abgänger eingesetzt werden.
Besonderer Aufwand und Minderleistungsausgleich
  • Die Integrationsämter der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe gewähren als Unterstützung für den besonderen Betreuungsaufwand monatlich eine Pauschale von 210 Euro pro schwerbehinderten Mitarbeiter oder schwerbehinderte Mitarbeiterin. Darüber hinaus wird als Minderleistungsausgleich ein Zuschuss in Höhe von 30 Prozent des Arbeitnehmerbruttolohnes gewährt, sofern keine anderen Lohnkostenzuschüsse in Anspruch genommen wurden.
JobPerspektive nach § 16 e SGB II
  • Die Beschäftigung von langzeitarbeitslosen, schwerbehinderten Menschen kann bei Erfüllung der Fördervoraussetzung durch die ARGEn und die zugelassenen kommunalen Träger mit einem Zuschuss von bis zu 75 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes unterstützt werden. Diese Förderung erfolgt zunächst für 24 Monate, kann aber über diesen Zeitraum hinaus verlängert werden. Darüber hinaus können Integrationsunternehmen wie alle anderen Arbeitgeber auch weitere arbeitsmarktpolitische Förderprogramme in Anspruch nehmen.
Die Partner des Landesprogramms unterstützen die Integrationsunternehmen darin, dass diese Förderinstrumente koordiniert zum Einsatz kommen.

Personalfindung und Personalführung
  • Die Integrationsämter der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe sowie die örtlichen Integrationsfachdienste informieren und beraten die Integrationsunternehmen, -abteilungen und -betriebe bei der Personalauswahl und bei Personalfragen im Betriebsalltag.
  • Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem ALG II-Bezug leisten auch die SGB II-Träger Unterstützung bei der Personalauswahl und -betreuung.
Professionelle Gründungsberatung
  • Potenzielle Gründer und Gründerinnen werden bei ihren Planungen nicht allein gelassen. Das Landesprogramm stellt die professionelle betriebswirtschaftliche Beratung vor und nach der Gründung sicher. Die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung und die Integrationsämter der beiden Landschaftsverbände begleiten Interessierte mit ihrem Know-how.
Zum Hintergrund

Ein Blick auf die Erwerbszahlen von Menschen mit Behinderung signalisiert Handlungsbedarf: Laut Mikrozensus (2005) lag die Erwerbsquote von Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Form einer anerkannten Behinderung bei nur 50 Prozent und damit deutlich unter der von nicht behinderten Menschen mit 76 Prozent.

In Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit mehr als 110 Integrationsunternehmen mit rund 1.400 Beschäftigten mit Handicap und etwa 2.950 Beschäftigten insgesamt. Integrationsunternehmen sind in den unterschiedlichsten Branchen aktiv, das Spektrum reicht von sozialen Dienstleistungen über Industrie, Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe bis hin zu Multimedia- und IT-Firmen.

Und: Integrationsunternehmen sind bestandsfest und sichern damit Arbeitsplätze. Nahezu alle in Nordrhein-Westfalen gegründeten Integrationsunternehmen sind noch heute erfolgreich am Markt tätig.

Quelle: www.arbeitsmarkt.nrw.de externer Link


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