„Die Werkstatträte haben Landesarbeitsgemeinschaften sowie eine Bundesvereinigung der Landesarbeitsgemeinschaften gegründet, um einen überregionalen und bundesweiten Informationsaustausch untereinander zu gewährleisten. Die Beauftragte hat sich für die finanzielle Absicherung dieses Austausches eingesetzt. Mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde ein Verfahren entwickelt, dass die Finanzierung dieses Austausches sicherstellen soll“, heißt es im Bericht.
Ein weiterer Schwerpunkt lag in der Schaffung von Beschäftigungsalternativen zur Werkstatt für behinderte Menschen. „Ende 2008 ist mit dem Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung (SGB IX) eine Fördermöglichkeit für lernbehinderte Schulabgänger geschaffen worden, die behinderungsbedingt keine Ausbildung aufnehmen können, aber einer Werkstatt-Betreuung nicht bedürfen. Allerdings umfasst dieses Instrument nur einen kleinen Personenkreis, so dass Menschen, die den Übergang aus Werkstätten wagen wollen oder bei denen nach Schulabschluss eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt mit den bisherigen Maßnahmen gescheitert war, nicht erreicht werden“, bedauert die Beauftragte.
Bei der Kampagne "alle inklusive!" hatten sich deutschlandweit betroffene und nicht betroffene Experten mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung auseinandergesetzt. Die Kernforderungen sind u. a.:
- Der Grundsatz "Nichts über uns ohne uns!" muss bei allen Planungen und Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Konvention berücksichtigt werden.
- Bundes- und Landesrecht muss überprüft und gegebenenfalls angepasst und umgesetzt werden.
- Jede finanzielle Förderung muß mit Barrierefreiheit verknüft werden.