Diesen Artikel an Freunde versenden
Neuer Schub für die Frühförderung
Behinderten Kindern soll künftig flächendeckend, unbürokratisch und aus einer Hand mit Leistungen der Frühförderung geholfen werden. In einem gemeinsamen Rundschreiben an die Spitzenverbände der zuständigen Rehabilitationsträger haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Gesundheit klarstellende Hinweise für die Umsetzung der Komplexleistung Frühförderung gegeben.
"Nach dieser Klarstellung erwarten wir, dass die Rehabilitationsträger - Sozialhilfe, Jugendhilfe und Krankenkassen - besser als bisher bei den Leistungen zur Frühförderung zusammenarbeiten", so Franz-Josef Lersch-Mense, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Dr. Klaus Theo Schröder, Staatssekretär des Bundesministeriums für Gesundheit ergänzte: "Es kann nicht sein, dass behinderte Kinder und ihre Eltern notwendige Leistungen der Frühförderung nicht erhalten, weil die Rehabilitationsträger und Leistungsanbieter sich nicht einigen können".
Aus Sicht der Bundesregierung sind die rechtlichen Grundlagen für die Frühförderung ausreichend. Mit dem Inkrafttreten des Sozialgesetzbuches IX im Jahr 2001 und der Frühförderungsverordnung aus dem Jahr 2003 habe der Gesetzgeber dafür die Grundlage geschaffen.
Allerdings verlief die praktische Umsetzung der Frühförderung bislang nicht flächendeckend reibungslos. Hindernisse waren Abstimmungsprobleme vor Ort zwischen den Rehabilitationsträgern untereinander sowie zwischen den Rehabilitationsträgern und den Anbietern. Auch führten immer wieder Fragen zum Inhalt der Komplexleistung Frühförderung, zu den Beratungs- und Unterstützungsleistungen von Eltern, zu mobilen Hilfen und zur Kostenteilung der Rehaträger zu einer unbefriedigenden Unterstützung von Eltern und Kindern.
"Nach dieser Klarstellung erwarten wir, dass die Rehabilitationsträger - Sozialhilfe, Jugendhilfe und Krankenkassen - besser als bisher bei den Leistungen zur Frühförderung zusammenarbeiten", so Franz-Josef Lersch-Mense, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Dr. Klaus Theo Schröder, Staatssekretär des Bundesministeriums für Gesundheit ergänzte: "Es kann nicht sein, dass behinderte Kinder und ihre Eltern notwendige Leistungen der Frühförderung nicht erhalten, weil die Rehabilitationsträger und Leistungsanbieter sich nicht einigen können".
Aus Sicht der Bundesregierung sind die rechtlichen Grundlagen für die Frühförderung ausreichend. Mit dem Inkrafttreten des Sozialgesetzbuches IX im Jahr 2001 und der Frühförderungsverordnung aus dem Jahr 2003 habe der Gesetzgeber dafür die Grundlage geschaffen.
Allerdings verlief die praktische Umsetzung der Frühförderung bislang nicht flächendeckend reibungslos. Hindernisse waren Abstimmungsprobleme vor Ort zwischen den Rehabilitationsträgern untereinander sowie zwischen den Rehabilitationsträgern und den Anbietern. Auch führten immer wieder Fragen zum Inhalt der Komplexleistung Frühförderung, zu den Beratungs- und Unterstützungsleistungen von Eltern, zu mobilen Hilfen und zur Kostenteilung der Rehaträger zu einer unbefriedigenden Unterstützung von Eltern und Kindern.