Die Nachprüfungsverfahren zur Unterstützten Beschäftigung sind bis Ende Mai von den Vergabekammern des Bundeskartellamtes beschieden worden. Alle Verfahren zur Frage der Fachkunde von Werkstätten wurden zugunsten der klagenden Werkstattträger entschieden.
In dem Verfahren „VK3 – 76/09“ hatte die 3. Vergabekammer einen Beschluss zur Vergütungsregelung in der Rahmenvereinbarung erlassen „ein ungewöhnliches Wagnis“ bemängelt (s. auch www.bagwfbm.de . Dem Bieter sei ein gewisses Maß an Risiko zuzumuten, in diesem Fall aber die Grenze des Zulässigen überschritten.
Gegen diesen Beschluss hatte die BA sofortige Beschwerde beim OLG Düsseldorf eingelegt. Der erste Verhandlungstermin ist der 15.07.2009. [Update: Der Termin hat stattgefunden, die Entscheidung wurde jedoch auf den 09.09.2009 vertagt.] Nach Abschluss dieser Verhandlung und einem hoffentlich raschem Urteil werden die Lose neu ausgeschrieben, in denen bisher aufgrund der Nachprüfungsverfahren keine Zuschläge erteilt wurden.
Auch die neu ausgeschriebenen Verdingungsunterlagen müssen wieder gründlich geprüft werden! Um den wartenden Teilnehmern und Anbietern der Maßnahme keinen weiteren Schaden zuzufügen, bleibt zu hoffen, dass neue vergaberechtliche Verstöße ausbleiben.
Seit April 2009 erarbeitet übrigens eine Arbeitsgruppe unter Leitung der BAR gemeinsame Empfehlungen nach § 38a Abs. 6 SGB IX „Unterstützte Beschäftigung“. Teilnehmer sind Vertreter der Leistungsträger, der Bundesländer und der Verbände, einschließlich der BAG WfbM. Die Empfehlungen beinhalten u. a. Aussagen zu den Zielen und der Zielgruppe, vor allem aber zu den Leistungsinhalten und den Qualitätsanforderungen an die Anbieter der Unterstützten Beschäftigung. Bis Ende 2009 soll die gemeinsame Empfehlung verabschiedet werden.