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Bundesregierung zum „sozialen Arbeitsmarkt“
In einer Antwort vom 03.06.2009 auf die Kleine Anfrage der GRÜNEN zum Thema „Sozialer Arbeitsmarkt“ (Drucksache 16/12797) konstatiert die Bundesregierung, dass Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt maßgeblich von der Aufnahmefähigkeit der Erwerbsbetriebe bestimmt sind. Das heißt, der Grund für die geringe Zahl von Übergängen aus Werkstätten ist nicht primar in diesen Einrichtungen zu suchen ... Ist es also doch der Arbeitsmarkt, der die behinderten Menschen nicht will?

Die Bundesregierung antwortet auf die Fragen 11-13 etwas verquast:

„Außerdem prägt die sich im Zeitverlauf ändernde Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes die Chancen auch dieses Personenkreises (Menschen mit Vermittlungshemmnissen aufgrund von Behinderungen) auf Integration in marktfähige Erwerbstätigkeit spürbar mit.“

Zugleich beklagt sie die Unschärfe der Begriffe „öffentlich geförderter Beschäftigung für Arbeitslose mit besonders schweren Vermittlungshemmnissen sowie für Menschen mit Behinderungen und der vielfach in diesem Zusammenhang in gleicher oder ähnlicher Weise verwendeten Begriffe wie zweiter oder dritter Arbeitsmarkt oder sozialer Arbeitsmarkt“.

Damit trifft die Bundesregierung die Vorstellungen der BAG WfbM, grundsätzlich nur noch von einem Arbeitsmarkt zu reden, der jede Beschäftigungsform umgreift – auch die Beschäftigung in Werkstätten. Ein solches Verständnis von Arbeitsmarkt entspräche dem Begriff des „inklusiven Arbeitsmarktes“ für alle und würde helfen, die unendliche Diskussion über die „Übergänge“ zu entschärfen.


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