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Gemeinsames Lernen behinderter und nicht behinderter Kinder
Der neue Elternratgeber zur inklusiven Beschulung ist nun im Internet verfügbar. Die Broschüre wurde am 3. August 2009 von Karin Evers-Meyer, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, und der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben – gemeinsam lernen e. V. präsentiert. Dieser Wegweiser für Eltern behinderter Kinder zum Gemeinsamen Unterricht enthält Informationen zu den Möglichkeiten inklusiver Beschulung in den einzelnen Bundesländern sowie Tipps von Eltern, die bereits über Erfahrungen mit dem Gemeinsamen Unterricht verfügen.

„Eine gemeinsame Beschulung, individuelle Förderung und ein Aufwachsen in Vielfalt kommen allen Kindern zugute – ob mit oder ohne Behinderung. Viele Eltern behinderter Kinder wünschen sich, dass ihr Kind gemeinsam mit den Geschwistern und Nachbarskindern in die Schule gehen kann“ so Karin Evers-Meyer. Die 1. Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben – gemeinsam lernen, Camilla Dawletschin-Linder, ergänzt: „Viele Eltern behinderter Kinder wollen vor allem, dass ihren Kindern etwas zugetraut wird und dass sie unvermutete Qualitäten zeigen können. Das reduzierte Angebot in Sonderschulen setzt dem enge Grenzen.“

Unterstützt wird dieser Wunsch von Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention. Darin wird eine gemeinsame Beschulung behinderter und nicht behinderter Kinder gefordert.

Der Elternratgeber ist auf der Internetseite der Beauftragten externer Link sowie der Internetseite der BAG Gemeinsam leben – gemeinsam lernen externer Link als Download verfügbar. Die Druckversion wird voraussichtlich ab Oktober vorliegen.


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