Europa 01.10.09
Deutschland ratifiziert EU-Reformvertrag
Nach der Verkündung der Begleitgesetze zum Lissabonvertrag und der Ausfertigung der Ratifikationsurkunde durch den Bundespräsidenten hat der Reformvertrag der Europäischen Union (EU) in Deutschland die letzte Hürde genommen. Das Vertragswerk ist damit für Deutschland ratifiziert. Eine der letzten Amtshandlungen vor der Wahl.

Die Ratifizierung war durch Klagen beim Bundesverfassungsgericht verzögert worden. Das Gericht entschied, dass der Reformvertrag zwar mit dem Grundgesetz vereinbar sei, verfügte aber eine Überarbeitung der Begleitgesetze, um die Parlamentsrechte in EU-Fragen zu stärken.

Deutschland ist eines der letzten EU-Länder, in denen der Lissabon-Vertrag unter Dach und Fach ist. In Irland findet am kommenden Freitag, dem 2. Oktober, eine zweite Volksabstimmung statt. In einem ersten Referendum hatten die Iren den Vertrag abgelehnt und die EU damit in eine tiefe Krise gestürzt. Außerdem steht noch die Zustimmung von Polen und Tschechien aus. In beiden Ländern haben die Parlamente aber bereits grünes Licht gegeben.

Mit dem Lissabon-Vertrag sollen die institutionelle Krise der EU beendet, ihre Handlungsfähigkeit nach innen und außen erhöht, ihre demokratische Legitimation gestärkt und ganz allgemein die Effizienz in der EU verbessert werden. Von 2014 an sollen Mehrheitsentscheidungen der EU-Staaten anstatt der bisher geltenden Einstimmigkeit eingeführt werden. Außerdem soll die Außenpolitik der EU durch einen europäischen Außenminister gestärkt werden.


<< Zurück Seite drucken Diesen Artikel per Email versenden
Schichtwechsel
Werkstatt ist mehr!
Werkstatt ist mehr
Mehr BAG WfbM-Angebote
FAQs Bildungsrahmenpläne
FAQs zu den harmonisierten Bildungsrahmenplänen
„exzellent“-Preise
Die