Nicht berücksichtigt ist, wieviel Menschen in "atypischen Beschäftigungsformen" arbeiten. Rund 10,5 Millionen Menschen arbeiteten in Deutschland im Jahr 2008 in sogenannten atypischen Beschäftigungsformen; das entspricht einer Quote von 32,4 Prozent der Erwerbstätigen.
Zu ”atypischen Beschäftigungsverhältnissen“ zählt das Statistische Bundesamt Zeitarbeit, Teilzeitbeschäftigungen, geringfügige sowie befristete Beschäftigungen.
Erfasst sind bei den schwerbehinderten Arbeitslosen nur diejenigen aus dem sogenannten „IT-Verfahren“ der Bundesagentur für Arbeit. Hierin sind nicht die Werte der 69 kommunalen Träger (SGB II-Bereich) enthalten.
Siehe auch: www.bagwfbm.de
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