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Die EU und die Soziale Marktwirtschaft
Inzwischen ist der Ratifizierungsprozess des Lissabonvertrages fast abgeschlossen. Nun müssen sich die einzelnen Fachministerien in den Mitgliedsländern mit der Auslegung des Vertragswerks beschäftigen. Die Auswirkungen des Lissabonvertrages waren auch Thema der letzten Sitzung des Fachausschusses "Internationale Zusammenarbeit und europäische Integration" des Deutschen Vereins.
Auf Einladung des Deutschen Vereins nahm ein Fachbeamter aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Stellung zu dem Reformwerk. Er erläuterte relevante Passagen, die sich mit dem Ziel einer „Sozialen Marktwirtschaft“ in der Europäischen Union beschäftigen. Die Umsetzung einer solchen „Sozialen Marktwirtschaft“ ist eines der Ziele der EU in den kommenden Jahren. Nachdem mit der Lissabon-Strategie im Jahr 2000 die Europäische Union „zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensgestützten Wirtschaftsraum der Welt“ gemacht werden sollte, wurden mit dem Grundlagenvertrag nun die Weichen für die Zeit nach 2010 gestellt.
Der Gestaltung einer „Sozialen Marktwirtschaft“ kommt dabei eine besondere Rolle auch in den Gründungsverträgen zu. So fordert Artikel 3 des Vertragswerks die Errichtung eines Binnenmarkts. Dieses Ziel geht einher mit der nachhaltigen Entwicklung hin zu einer wettbewerbsfähigen, sozialen Marktwirtschaft, „die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt“. Diese Soziale Marktwirtschaft soll ein Recht auf Arbeit und Aspekte eines menschenwürdigen Daseins aller Menschen in der Europäischen Union umfassen.
Auf Einladung des Deutschen Vereins nahm ein Fachbeamter aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Stellung zu dem Reformwerk. Er erläuterte relevante Passagen, die sich mit dem Ziel einer „Sozialen Marktwirtschaft“ in der Europäischen Union beschäftigen. Die Umsetzung einer solchen „Sozialen Marktwirtschaft“ ist eines der Ziele der EU in den kommenden Jahren. Nachdem mit der Lissabon-Strategie im Jahr 2000 die Europäische Union „zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensgestützten Wirtschaftsraum der Welt“ gemacht werden sollte, wurden mit dem Grundlagenvertrag nun die Weichen für die Zeit nach 2010 gestellt.
Der Gestaltung einer „Sozialen Marktwirtschaft“ kommt dabei eine besondere Rolle auch in den Gründungsverträgen zu. So fordert Artikel 3 des Vertragswerks die Errichtung eines Binnenmarkts. Dieses Ziel geht einher mit der nachhaltigen Entwicklung hin zu einer wettbewerbsfähigen, sozialen Marktwirtschaft, „die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt“. Diese Soziale Marktwirtschaft soll ein Recht auf Arbeit und Aspekte eines menschenwürdigen Daseins aller Menschen in der Europäischen Union umfassen.