Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2009 hat am 25. und 26. November 2009 in Berchtesgaden getagt. Das Papier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe und zur besseren Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben wurde "zur Kenntnis genommen". Es entspricht fast bis auf das Komma dem Vorschlag vom Oktober 2009. Angestrebt wird eine „angemessene Beteilung des Bundes an den Kosten“ der Eingliederungshilfe.
Die Bundesregierung soll noch in dieser Legislaturperiode ein Reformgesetz zur Eingliederungshilfe verabschieden. Deutlich werden „Beschäftigungsalternativen zur Werkstatt“ als Ziel formuliert. „Negative betriebswirtschaftliche Konsequenzen für den Einrichtungsträger“ sollen abgefedert werden.
Die Reformvorhaben hätten „nicht zum Ziel“, die Leistungen der Eingliederungshilfe einzuschränken, zu kürzen oder wegfallen zu lassen. „Unbeschadet dessen“ wird „eine Kostenneutralität“ angestrebt. Etwas unklar bleibt, warum dann „für bisherige Leistungsberechtigte“ eine „Besitzstandsregelung“ angedacht wird.
Auf jeden Fall solle sichergestellt sein, dass der „Bedarf des Menschen mit Behinderungen individuell, bedarfsgerecht und umfassend gedeckt“ wird. Die bisherigen Zumutbarkeitsregelungen seien nicht mehr erforderlich.
Die personenzentrierte Unterstützung zieht sich durch den kompletten Beschluss. Das Wunsch- und Wahlrecht des Beschäftigten soll beachtet werden. Die Forderung lautet, neben den Werkstätten andere Leistungsanbieter zu etablieren. Werkstätten müssen (weiterhin) alle Module vorhalten. Andere Leistungserbringer können einzelne Module anbieten, die die Teilhabe an Arbeit „außerhalb der Werkstatt fördern“. Die fachlichen Anforderungen an "andere Leistungserbringer" sollen den vergleichbaren Anforderungen an Werkstätten entsprechen. Der Wettbewerb unterschiedlicher Leistungserbringer soll „zu Kosteneinsparungen führen“.
Das Clearingverfahren wurde zum individuellen beruflichen Orientierungsverfahren und soll die Teilhabemöglichkeiten des Einzelnen am Arbeitsleben feststellen. Die Umsetzung hat nun auf Länderebene unter Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit zu erfolgen. Auch „schwerstbehinderte(n) Menschen mit sehr hohem Unterstützungsbedarf“ sollen Praktika vorrangig in Betrieben des sogenannten allgemeinen Arbeitsmarktes ableisten. „Dauerhafte Nachteilsausgleiche für Arbeitgeber“ seien notwendig, hier ist vermutlich der Minderleistungsausgleich gemeint. Der Beschluss lässt jedoch offen, wer diese Finanzierung sicher stellen soll.
Der Mensch mit Behinderungen soll im Rahmen eines Teilhabemanagements unterstützt und begleitet werden. Zwischen ihm und dem Leistungsträger soll eine Zielvereinbarung geschlossen werden, die zeitlich zu befristen ist und jederzeit angepasst werden kann. In diesem Prozess soll dem Sozialhilfeträger eine besondere trägerübergreifende Koordinations- und Strukturverantwortung übertragen werden.
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