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„Disability Intergroup“ konstituiert
Nach den Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2009 hat sich im Dezember die „Disability Intergroup“ neu zusammengesetzt. Die Mitglieder dieser ältesten informellen Gruppierung im Europäischen Parlament – gegründet 1980 – befassen sich sowohl im Parlament als auch auf nationaler Ebene mit der Eingliederungspolitik. Die „Disability Intergroup“ setzt sich für die Rechte von europaweit 65 Millionen Menschen ein.
Am 16. Dezember traf sich in Straßburg die „neue“ „Disability Intergroup“, die für fünf Jahre besteht. Ein neues Präsidium wurde gewählt. Präsident wurde der ungarische Anwalt Ádám Kósa, der erste gehörlose Abgeordnete im Parlament und zugleich Präsident des „Ungarischen Rates für Behindertenvereinigungen“. Es wurden neun Vize-Präsidenten gewählt, Elisabeth Schroedter und Dr. Dieter-Lebrecht Koch zählen dazu. Deutsche Mitglieder sind darüber hinaus Angelika Niebler, Nadja Hirsch und Franziska Katharina Brantner.
Auf der konstituierenden Sitzung wurden auch die Themen für 2009-2014 angesprochen. Die BAG WfbM war bei diesem Treffen im Europäischen Parlament dabei und schlug dem neuen Präsidium folgende Themenschwerpunkte vor:
Dienstleistungen und Wettbewerbsrecht
Mehr Informationen zu dieser Gruppierung finden sich unter:
www.disabilityintergroup.eu
Am 16. Dezember traf sich in Straßburg die „neue“ „Disability Intergroup“, die für fünf Jahre besteht. Ein neues Präsidium wurde gewählt. Präsident wurde der ungarische Anwalt Ádám Kósa, der erste gehörlose Abgeordnete im Parlament und zugleich Präsident des „Ungarischen Rates für Behindertenvereinigungen“. Es wurden neun Vize-Präsidenten gewählt, Elisabeth Schroedter und Dr. Dieter-Lebrecht Koch zählen dazu. Deutsche Mitglieder sind darüber hinaus Angelika Niebler, Nadja Hirsch und Franziska Katharina Brantner.
Auf der konstituierenden Sitzung wurden auch die Themen für 2009-2014 angesprochen. Die BAG WfbM war bei diesem Treffen im Europäischen Parlament dabei und schlug dem neuen Präsidium folgende Themenschwerpunkte vor:
Dienstleistungen und Wettbewerbsrecht
- Charakteristika sozialer Dienstleistungen in den Mitgliedsstaaten
- Personenkreisorientierte Hilfe – was passiert mit den Schwächsten in der Gesellschaft?
- Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeit – Menschen, die nicht auf dem sogenannten allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten können
- Bildungsanspruch unabhängig von Art und/oder Schwere der Behinderung
- „vorbehaltene Aufträge“ bei der Auftragsvergabe zur Unterstützung benachteiligter Bevölkerungsgruppen
- Umsetzung der VN-Konvention – die aktuelle Lage in den Mitgliedsstaaten
- Arbeitnehmer – arbeitnehmerähnlicher Rechtsstatus
- Vor- und Nachteile der Institutions- bzw. personenorientierten Dienstleistungen (Qualitätsstandards)
- Stand der Ambulantisierung in den Mitgliedsstaaten (aktuelle Trends und Tendenzen)
- Diversifizierung der Teilhabeangebote, Gleichberechtigung und Finanzierung sozialer Sicherungssysteme
Mehr Informationen zu dieser Gruppierung finden sich unter:
www.disabilityintergroup.eu