Der Deutsche Verdingungsausschuss für Leistungen (DVAL) hatte Mitte November die Veröffentlichung einer neuen VOL/A beschlossen. Die Bekanntmachung erfolgte am 29. Dezember 2009 im Bundesanzeiger Nr. 196a. Die Anwendung der neuen VOL/A erfolgt jedoch erst mit Inkrafttreten der neuen Vergabeverordnung (VgV).
Der Entwurf der neuen VgV sollte erst nach der Bundestagswahl 2009 ins Kabinett eingebracht werden. Damit wird sich das Inkrafttreten der neuen VgV – unter der Voraussetzung, dass die neue Bundesregierung an den bisherigen Vorlagen und Strukturen festhalten wird – bis Anfang 2010 verzögern. Die VOB/A 2009, VOL/A 2009 werden damit für Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte bis zu diesem Zeitpunkt keine Anwendung finden. Dies gilt auch für den Fall einer geplanten Vorveröffentlichung der jeweiligen Verdingungsordnungen im Bundesanzeiger vor Inkrafttreten der neuen Vergabeverordnung
Den Text der neuen VOL/A finden Sie >> hier.
Entscheidend ist hier, dass die immer zu Missverständnissen führenden Worte (kursiv) – früher in § 7 Abs. 6 : „Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen der Jugendhilfe, Aus- und Fortbildungsstätten oder ähnliche Einrichtungen sind zum Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmen nicht zuzulassen" – jetzt § 6 Abs. 7 gestrichen worden. Damit ist einer wesentlichen Forderung, die die BAG WfbM schon seit März 2008 im Zusammenhang mit der Novellierung des Vergaberechtes dem BMWi vorgetragen hat, nachgekommen worden.