Arbeitswelt 21.01.10
Vergaberecht: Neue EU-Schwellenwerte
Die EU-Schwellenwerte in den Vergaberichtlinien werden erneut abgesenkt. Zur Vermeidung von Vertragsverletzungsverfahren sind daher die neuen Schwellenwerte ungeachtet der noch erforderlichen Änderung des § 2 Vergabeverordnung zu beachten. Sie bedarf zu ihrer Gültigkeit in den Mitgliedsstaaten keiner weiteren Umsetzungen, sondern bildet unmittelbar geltendes Recht. Die Kommission der Europäischen Union hat eine neue Verordnung erlassen (Nr. 1177/2009, Amtsblatt EU Nr. L 314 vom 01.12.2009), in der sie die EU-Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen neu festsetzt.

Ab dem 01.01.2010 gelten folgende Schwellenwerte:
  • für öffentliche Bauaufträge: 4.845 Mio. Euro (bisher: 5.150.000 Euro)
  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge bestimmter oberster Bundesbehörden: 125.000 Euro (bisher: 133.000 Euro)
  • im Bereich der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder im Verkehrsbereich (Sektorenbereich): 387.000 Euro (bisher: 412.000 Euro)
  • für öffentliche Dienstleistungen- und Lieferaufträge im Übrigen: 193.000 (bisher: 206.000 Euro)
Die neuen Schwellenwerte gelten für die Jahre 2010 und 2011.


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