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Bundesarbeitsgericht kritisiert Dumpinglöhne
Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Ingrid Schmidt, hat scharfe Kritik an Dumpinglöhnen geübt. Deutschland sei inzwischen teilweise als „Niedriglohnland“ anzusehen, sagte sie am Sitz in Erfurt. Gleichzeitig verwies sie auf ein Urteil des Fünften Senats vom 22.4.2009 (Az.: 5 AZR 436/08): Danach liege Lohnwucher vor, wenn die Vergütung nicht einmal zwei Drittel eines in der Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns erreiche. Die Differenz könnten bei Aufstockungsleistungen ggf. auch die Argen einklagen.

Die BAG-Präsidentin wies auch darauf hin, dass die wegen überhöhter Banken-Boni entstandene Gerechtigkeitsdebatte nicht Sache des Gerichtes sei, sondern in der Gesellschaft geführt werden müsse.

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt ist die höchste Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland. Im Jahresbericht heißt es, dass mehr als die Hälfte der Eingänge Beschwerden waren, dass ein Landesarbeitsgericht die Revision beim Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen habe.


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