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Kabinett beschließt die neue Regelsatzverordnung
Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundessozialministerin Ulla Schmidt die neue Regelsatzverordnung beschlossen. Sie legt Einzelheiten des soziokulturellen Existenzminimums für Menschen in einer Notlage fest und soll ihnen ein der Würde des Menschen entsprechendes Leben ermöglichen. Über die Höhe der Leistungen selbst hat der Gesetzgeber bereits im Zusammenhang mit dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) entschieden. Danach soll das Niveau von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) gleich sein. Das Arbeitslosengeld II mit einem monatlichen Betrag von 345 Euro (im Westen) und 331 Euro (im Osten) geht auf Berechnungen für die Sozialhilfe zurück, die nunmehr in der Regelsatzverordnung festgeschrieben werden. Gleiches gilt für die Leistungen an Haushaltsangehörige. Mit einer Öffnungsklausel wird es den Ländern aber ermöglicht, die Höhe des jeweiligen monatlichen Regelsatzes entsprechend den regionalen Gegebenheiten abweichend festzulegen.

Der neue Regelsatz verbessert die Situation der betroffenen Menschen. Bisher bekamen die Empfänger von Leistungen den Regelsatz und zusätzlich einmalige Leistungen, die einzeln beantragt werden mußten. Der neue Regelsatz umfaßt dagegen mit einem pauschalierten monatlichen Betrag nahezu den gesamten Jahresbedarf der Hilfe zum Lebensunterhalt, d. h. einschließlich fast aller einmaligen Leistungen. Damit haben die Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe mehr Möglichkeiten über die Verwendung des Geldes selbst zu bestimmen.

Mit der neuen Regelsatzverordnung werden außerdem die Leistungen für Familien gerechter verteilt und die Altersabstufungen verbessert. Ein Beispiel zeigt, wie Kinder unter sieben Jahren von den Neuregelungen profitieren: Bisher bekommen diese Kinder 50 Prozent des Regelsatzes, wenn sie in Paar-Haushalten leben und 55 Prozent des Regelsatzes, wenn sie in alleinerziehenden Haushalten aufwachsen. In Zukunft wird diese mit 472.000 Kindern größte Gruppe bessergestellt. Denn nach der neuen Regelsatzverordnung erhalten die Kinder, wenn sie in Paar-Haushalten aufwachsen, 29 Euro (alte Länder) bzw. 27 Euro (neue Länder), in Haushalten von Alleinerziehenden 15 Euro bzw. 14 Euro mehr im Monat.

Auch neuen wissenschaftlichen Untersuchungen trägt die Neukonzeption der Regelsatzverordnung Rechnung. Eine Studie des Statistischen Bundesamtes hat nämlich ergeben, daß Kinder, die 14 Jahre und älter sind, etwa ein Drittel höhere Kosten als jüngere Kinder verursachen. Daher bekommen Kinder ab dem 14. Lebensjahr künftig 80 Prozent des Regelsatzes und damit einen um ein Drittel höheren Satz als jüngere Kinder, die 60 Prozent erhalten.

Wegen der besonderen Situation von Alleinerziehenden erhalten diese nach der Neuregelung im SGB XII künftig einen Mehrbedarfszuschlag. Ausgehend von den heutigen Sozialhilfebeziehern werden erstmals die 70.000 Alleinerziehenden mit einem Kind ab sieben Jahre einbezogen sowie knapp 10.000 Alleinerziehende mit mehreren Kindern, die aufgrund des Alters der Kinder bisher keinen Mehrbedarfszuschlag erhalten haben. Für Alleinerziehende, die bereits nach geltendem Recht einen Mehrbedarfszuschlag erhalten, erhöht sich dieser um durchschnittlich sechs Euro im Monat.

Die beschlossene Regelsatzverordnung zeigt, daß die Hilfe zum Lebensunterhalt regelmäßig den neuen Entwicklung angepaßt wird. Damit stellen wir kontinuierlich sicher, daß die Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe ein ausreichendes Auskommen haben und am soziokulturellen Leben teilhaben können.

Die Regelsatzverordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates und soll zum 1. Januar 2005 in Kraft treten.

Pressemitteilung der Bundesregierung externer Link


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