In Berlin hatte das Deutsche Studentenwerk zum Thema „Eine Hochschule für alle“ getagt. „Es gibt kein Menschenrecht auf Sonderschule. Der Anspruch auf Wahlfreiheit wurde in den Vorbereitungsgremien zur UN-Konvention abgelehnt.“ So lauteten die beiden Aussagen von Professorin Theresia Degener auf der Tagung. Frau Professorin Degener, selbst schwerbehindert, war als deutsche Expertin an der Erarbeitung der UN-Konvention in New York beteiligt.
„Der Unterschied zwischen integrativer und inklusiver Bildung ist nicht gravierend. Festzuhalten ist, dass in den Vorbereitungsgremien zur UN-Konvention Forderungen nach einem Menschenrecht auf Sonderschule sowie die Festschreibung der Wahlfreiheit abgelehnt wurden“, so Karl Finke. Deutschland hat sich dazu verpflichtet, die Konvention aktiv umzusetzen.
Die UN-Konvention „fordert die Selbstbestimmung und qualifizierte Mitbestimmung behinderter Menschen sowohl in der Präambel als auch dem Grundsatzkatalog in Art. 3 und Art. 29. Dies sind klar benannte Aufgaben, die in deutsches Recht umgesetzt werden müssen“, so Karl Finke.
Die Linke hat jetzt einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention eingefordert. Die Bundesregierung soll bis zum 30. November 2010 einen solchen Aktionsplan vorlegen. Der Antrag (17/1578
![externer Link](/systembilder/extern.gif)