Die Bundesregierung ist „optimistisch“, dass 3.200 Stellen von Arbeitsvermittlern bei der Bundesagentur für Arbeit in unbefristete umgewandelt werden können. Die Entfristung ist Teil eines Kompromisses zwischen den Koalitionsfraktionen und der SPD zur Reform der Jobcenter. Die geplante Grundgesetzänderung muss in Bundestag und Bundesrat mit zwei Drittel der Stimmen verabschiedet werden.
Nötig geworden war die Reform, weil das Bundesverfassungsgericht die Organisation der Jobcenter im Dezember 2007 als nicht verfassungsgemäß beurteilt hatte. Sie muss bis Ende 2010 geändert werden. Die gemeinsamen Entwürfe der Koalitionsfraktionen und der SPD für ein „Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende“ (17/1555 ) und für ein „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes“ (17/1554 ) wurden im Ausschuss beraten.
Die CDU/CSU-Fraktion begrüßte die Möglichkeit, verstärkt sogenannte „Optionskommunen“ einzurichten. In den Optionskommunen werden sogenannte Hartz-IV-Empfänger nicht gemeinsam von der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen, sondern alleine von den Kommunen betreut. Die Zahl der Optionskommunen soll mit der Reform von maximal 69 auf maximal 110 steigen.
Die SPD plädierte für eine intensivere Betreuung von Arbeitslosen. Wenn ein Arbeitsvermittler für maximal 70 Arbeitssuchende zuständig sei, könnten „exzellente Vermittlungsergebnisse“ erzielt werden. Trotz der angespannten Haushaltslage sollte man dieses Ziel anstreben, da ein Großteil der zusätzlichen Kosten durch die höhere Beschäftigung ausgeglichen werde.
Die FDP begrüßte, dass durch die Reform die Entscheidungsbefugnisse der Jobcenter gestärkt würden. Es gehe jedoch nicht darum, für die Arbeitsvermittlung insgesamt mehr Geld zur Verfügung zu stellen.
Die Linksfraktion lehnte die Ausweitung der Zahl der Optionskommunen ab. Arbeitslosigkeit sei ein „nationales Problem“, das nicht „kommunalisiert“ werden dürfe. Die Fraktion beklagte, dass bei der Bundesagentur für Arbeit mehr als jede vierte Stelle, insgesamt 23.000 Stellen, befristet seien und bis 2011 ausliefen. Dadurch geriete die Arbeitsvermittlung in „schwieriges Fahrwasser“.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hielt die Begrenzung der Zahl der Optionskommunen auf maximal 110 für willkürlich und bezeichnete sie als „politische Gesichtswahrung“. Die Erfahrungen der letzten Jahre hätten gezeigt, dass die Optionskommunen bei der Vermittlung von Arbeitslosen nicht schlechter abschnitten als andere Träger.