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Inklusionsunternehmen
Die zweite Regionalkonferenz in Magdeburg findet heute statt. Günter Mosen, Vorsitzender der BAG WfbM, sagt: „Wir wollen die Grenzen zwischen erwerbsfähiger und erwerbsgeminderter Arbeitswelt künftig fließend gestalten. So muss es uns möglich sein, unter dem Dach des Kunden beispielsweise Zweigstellen oder Teilbetriebe zu gründen. Dadurch schwindet auch die nach wie vor zu beobachtende Zurückhaltung in der Zusammenarbeit mit behinderten Menschen. Wir brauchen mehr Zusammenhaltigkeit!”

Allein in Sachsen-Anhalt sind 10.000 Personen mit Behinderungen in den Werkstätten. Welche Wege der Zusammenarbeit mit Firmen und des Vermarktens von Dienstleistungen der Werkstätten erfolgversprechend sind, darüber diskutieren etwa 150 Führungskräfte aus den Einrichtungen im Magdeburger Maritim. Das Motto der Veranstaltung: „Nachhaltige Geschäftsfelder für Inklusionsunternehmen”.

Hinter dem Begriff Inklusion steht nicht der Gedanke, dass Menschen aufgrund ihrer Behinderung funktionsgemindert sind, sondern dass Zeitgenossen mit Behinderungen eine von vielen Minderheiten darstellen. „Wenn sich unsere Werkstätten stärker öffnen dürften”, so Mosen, „dann wäre Inklusion kein Thema!” Hier setze aber auch der Gesetzgeber Grenzen, in dem er die Förderung nach dem Sozialgesetzbuch an bestimmte Bedingungen geknüpft habe.

„Wir alle tragen die Verantwortung dafür”, so Günter Mosen weiter, „die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben zu einer gesellschaftlich akzeptierten Leistung zu machen.” Deshalb sucht die Bundesarbeitsgemeinschaft – gemeinsam mit den Leistungsträgern (insbesondere Bund und Länder) – nach Wegen, den Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Arbeitsleben zu ermöglichen. „Ohne allerdings dem Staat finanzielle Mehraufwendungen abzuverlangen”, sagt Mosen.



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