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Urteil: Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmetscher
Das Sozialgericht Düsseldorf hat am 20.04.2010 einer gehörlosen Studentin auf dem Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die vorläufige Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmetscher und Mitschreibkräfte zugesprochen. Die gelernte Mediengestalterin hatte bereits einige Jahre in ihrem Beruf gearbeitet, bevor sie im Oktober 2009 das Studium der Druck- und Medientechnologie begann.
Der Sozialhilfeträger hatte den Kostenübernahmeantrag der Studentin mit der Begründung abgelehnt, die Förderung eines Studiums könne nicht übernommen werden, wenn der Betreffende im erlernten Beruf seinen Lebensunterhalt verdienen könne. Dieser Einstellung widersprach das Gericht und führte aus, dass die Rechtsansicht des Antragsgegners diskriminierend und damit grundrechtswidrig ist.
Das komplette Urteil finden Sie in der REHADAT-Datenbank Recht mit dem Aktenzeichen S 17 SO 138/10 ER.
Der Sozialhilfeträger hatte den Kostenübernahmeantrag der Studentin mit der Begründung abgelehnt, die Förderung eines Studiums könne nicht übernommen werden, wenn der Betreffende im erlernten Beruf seinen Lebensunterhalt verdienen könne. Dieser Einstellung widersprach das Gericht und führte aus, dass die Rechtsansicht des Antragsgegners diskriminierend und damit grundrechtswidrig ist.
Das komplette Urteil finden Sie in der REHADAT-Datenbank Recht mit dem Aktenzeichen S 17 SO 138/10 ER.