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Neue Vergabeverordnung endlich in Kraft getreten
Die Verordnung zur Anpassung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) wurde am 10. Juni 2010 im Bundesgesetzblatt Teil I, 2010, S. 724 bis 727 veröffentlicht. Einen Tag später, am 11. Juni 2010 trat sie in Kraft. Sie enthält zahlreiche Änderungen.

Entfallen sind beispielsweise die bisherigen Regelungen in den §§ 7 bis 13 VgV, in denen es auch um die erforderliche Vorabinformationspflicht des Auftraggebers gegenüber nicht berücksichtigen Bietern ging. Die Regelung wurde bereits 2009 in das neue Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) übernommen. Darüber hinaus ist § 3 VgV über die Schätzung des Auftragwertes redaktionell neu gefasst worden.

In den §§ 4-6 der geänderten VgV wird auf die ebenfalls "neuen" Verdingungsordnungen VOL/A, VOB/A und VOF in ihrer jeweils aktuellen Fassung verwiesen.

Damit gelten für alle ab dem 11. Juni 2010 eingeleiteten Vergabeverfahren ausschließlich die neue VgV und die neuen Verdingungsordnungen. Bereits begonnene Vergabeverfahren werden jedoch noch nach dem Recht zu beendet, das zum Zeitpunkt des Verfahrensbeginns galt.


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