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Integrationsprojekte aus Sicht des Bundesrechnungshofes
Zur Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der ehemaligen Modellprojekte des BMA (jetzt BMGS) hat der Bundesrechnungshof Stellung bezogen. In einer uns von der FAF gGmbH zur Verfügung gestellten unkommentierten Dokumentation stellt der Bundesrechnungshof fest:

Die Förderung von Integrationsprojekten wurde vor Ablauf der Erprobungsphase gesetzlich verankert, obwohl noch keine ausreichenden Erkenntnisse aus den Modellprojekten vorlagen. Später zeigte sich, daß diese Projekte nicht geeignet waren, um mit einem vertretbaren Mitteleinsatz Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen auf Dauer zu schaffen und zu sichern. Sie konnten nach der Erprobungsphase nicht ohne staatliche Zuschüsse im freien Wettbewerb weiter bestehen. Die Kosten von rund 22 Mio. Euro für die 16 Projekte standen in keinem angemessenen Verhältnis zu den 200 in den Modellprojekten geschaffenen Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen.

Das wesentliche Projektziel, die schwerbehinderten Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln, wurde weitgehend aufgegeben. Ohne Fördermittel dürfte für einen Teil der Projekte die wirtschaftliche Existenz nicht gesichert sein.

Der Bundesrechnungshof fordert, künftig die Erkenntnisse aus Modellvorhaben auszuwerten, bevor bedeutende Projekte endgültig umgesetzt werden. So lassen sich mögliche Risiken beseitigen oder zumindest verringern.

(...) Im ersten Förderzeitraum waren 33 Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt worden. Es fand keine Evaluation statt, die über den dauerhaften Erfolg der Vermittlungen Auskunft geben könnte. 15 oder 16 Modellprojektträger gaben den Vermittlungsauftrag im Verlauf der Modellphase auf, da sie diese Zielvorgabe als problematisch und kaum zu verwirklichen ansahen.

Mit den Fördermitteln in Höhe von 17. Mio. Euro wurden in den Projekten rund 200 Stellen für schwerbehinderte Menschen geschaffen. Die Übergangsförderung erforderte zusätzlich etwa 5 Mio. Euro. Dies ergibt eine Anschubfinanzierung von rund 110.000 Euro je Arbeitsplatz. Die von den Arbeitsämtern gezahlten Eingliederungszuschüsse sind hierin nicht enthalten.

(...) Das Bundesministerium hat zugesagt, künftig bei der Dokumentation von Integrationsprojekten die Vermittlungserfolge und deren Nachhaltigkeit aufzunehmen. Es werde bei künftigen Projekten darauf achten, daß bei den Trägern Managementkompetenz vorhanden sei und die Geschäftsplanung schlüssig und wirtschaftlich tragfähig sein müsse.

(...) Der Bundesrechnungshof kann sich damit der positiven Einschätzung des Bundesministeriums nicht anschließen. Der Bundesrechnungshof teilt die Auffassung des Bundesministeriums, daß nicht nur die Wirkung der Integrationsprojekte, sondern aller Arbeitsförderungsinstrumente für schwerbehinderte Menschen analysiert und volkswirtschaftlich verglichen werden sollte. Da jedoch das Bundesministerium bislang versäumt hat, die Zahl der neugegründeten Integrationsprojekte, das Fördervolumen, die Vermittlungserfolge und deren Nachhaltigkeit zu erfassen und zu dokumentieren, ist ein solcher Vergleich nicht möglich.

Der Bundesrechnungshof verkennt nicht die Notwendigkeit und die Dringlichkeit, arbeitslose schwerbehinderte Menschen in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Gerade weil hier dringender Handlungsbedarf besteht, kann der unwirtschaftliche Einsatz der vorhandenen knappen Mittel nicht hingenommen werden. Daß hierdurch auch nicht die Interessen der schwerbehinderten Menschen gewahrt werden, wird am Beispiel des insolventen Zuwendungsempfängers deutlich, der 20 schwerbehinderte Beschäftigte wieder entlassen hat und die gewährten Fördermittel von mehr als 1,8 Mio. Euro nicht zurückzahlen kann. Die unwirtschaftliche Verwendung der Fördermittel führt letztlich dazu, daß diese für andere geeignete Maßnahmen nicht zur Verfügung stehen und schwerbehinderten Menschen damit die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Sinne des SGB IX vorenthalten wird.

Das Bundesministerium wird auch bei seinen weiteren Überlegungen zu berücksichtigen haben, daß sich die schwierige gesamtwirtschaftliche Situation nicht kurzfristig ändern wird und sich Projekte auch unter diesen Umständen am Markt behaupten müssen.

Quelle: Auszug aus den "Bemerkungen 2003 zur Haushalts- und Wirtschaftsprüfung des Bundes" November 2003, FAF gGmbH


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