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Aufnahmeverzögerungen in die Werkstatt
Für viele Abgänger der Förderschulen beginnt nach den Sommerferien der Einstieg in das Arbeitsleben. Für den Großteil der Schulabgänger ist die Werkstatt die geeignete Form der Teilhabe am Arbeitsleben. Trotzdem häufen sich zurzeit wieder die Berichte, dass die Aufnahmen der Schulabgänger in das Eingangsverfahren der Werkstatt verzögert wird.

In den letzten Wochen erhielt die BAG WfbM von ihren Mitgliedern die immer wieder den Hinweis, dass Aufnahmen in das Eingangsverfahren durch die Agenturen bewusst verzögert werden. Häufig wird der 1. Oktober 2010 als Aufnahmetermin genannt – es sind uns aber auch Verschiebungen bis in den Dezember bekanntgeworden. Dieses Vorgehen begründen die Agenturen mehr oder weniger offen mit dem Hinweis auf fehlende finanzielle Haushaltsmittel.

Bereits 2005 gab es eine ähnlich große Anzahl von Agenturen, die eine solche Strategie verfolgten – zum Nachteil der Menschen mit Behinderungen. Damals gelang es durch Intervention der BAG WfbM, der werkstatttragenden Verbände, der Angehörigen und vieler politischer Vertreter, die Bundesagentur für Arbeit (BA) dazu zu bringen, den gültigen Rechtsrahmen einzuhalten.

Das vor kurzem veröffentlichte neue Fachkonzept zur beruflichen Bildung, das in Abstimmung mit der BAG WfbM erstellt wurde, nimmt sich der Thematik der Aufnahmeverzögerung an. So wird unter Punkt 3.2.1 „Kontinuierliches Angebot des Fachkonzeptes“ hervorgehoben, dass die Maßnahme ganzjährig zur Verfügung steht und zeitlich flexible Eintritte möglich sind. Die Eintrittstermine sind so zu gestalten, dass maximal Wartezeiten von einem Monat entstehen.

Für die Werkstattträger bedeutet dies, dass Sie innerhalb eines Monats die Voraussetzungen für eine Aufnahme schaffen müssen. Gleichzeitig ist diese Formulierung eine klare Vorgabe, die Bescheidung nach Klärung der Voraussetzungen nach § 136 SGB IX zügig zu veranlassen. Auf Anfrage der BAG WfbM teilte die Zentrale der BA in Nürnberg mit, dass sie weiter daran festhält, Rechtsansprüche zu bedienen.

Ein Leitfaden mit Informationen zu rechtlichen Schritten zur Durchsetzung einer Werkstattaufnahme für Schulabgänger sowie ein Musterwiderspruch für Ablehnungsbescheide wurde von Dr. Sabine Wendt von der Bundesvereinigung Lebenshilfe verfasst. Beider Vorlagen stehen zum Download bereit:

Informationen zu rechtlichen Schritten externer Link
Musterwiderspruch externer Link


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