Wir empfehlen Ihnen, sich diese Termine bereits vorzumerken, um mit Ausschreibungsbeginn zeitnah und fristgerecht Ihre Bewerbungsunterlagen einreichen zu können. In diesem Zusammenhang weisen wir noch einmal auf das im 24. April 2009 in Kraft getretene „Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts“ hin, welches für die Bieter eine verschärfte Rügepflicht und kürzere Fristen mit sich brachte.
Das öffentliche Ausschreibungsverfahren stellt hohe formale Anforderungen und erfordert grundlegende Kenntnisse des Bieters im Vergaberecht. Im Werkstatt:Dialog 6/2009 haben wir alles Wissenswerte zum Vergaberecht und Praxistipps für Bieter zusammengestellt. Da auch die Verordnungen im Vergaberecht (VgV, VOl/A) novelliert wurden, empfehlen wir Ihnen außerdem, die dazu einschlägigen Artikel im Werkstatt:Dialog 4.2010 und 5.2010 zu lesen.