Arbeitswelt 02.04.04
Das persönliche Budget: Rechtsverordnung in Vorbereitung
Über die Parteigrenzen hinweg werden seit einem Jahr die Werte "Freiheit" und "Selbstbestimmung" als Leitlinien des sozialpolitischen Umbaus propagiert. Leistungseinschränkende Reformvorhaben werden als "aktivierend" beschönigt. Die Bundesregierung und ihr Beauftragter für die Belange behinderter Menschen distanzieren sich von Begriffen wie "Wohlfahrtsstaat" und "Sozialstaat". Man sieht den Staat durch "zuviel" gesetzliche Absicherung als "bevormundenden" oder "bürokratischen" Staat und behauptet, man wolle durch seinen Umbau die Eigeninitiative und die Selbstverantwortung der Bürger stärker herausfordern.

Dafür erscheint der Bundesregierung eine neue Umverteilung der sozialen Verpflichtungen als der richtige Weg: weniger gesetzliche Leistungen in der Krankenversicherung, weniger gesetzliche Leistungen in der Rentenversicherung, weniger gesetzliche Leistungen in der Sozialhilfe, weniger gesetzliche Leistungen beim Steuerausgleich der "Normalverdiener". Das senkt staatliche Kosten und erhöht die Einnahmen der öffentlichen Haushalte. Auch mit dem "Persönlichen Budget" ist die Hoffnung auf sinkende Kosten für die öffentliche Hand verbunden.

Das persönliche Budget ist politisch gewollt. Das SGB IX (§§ 10, 17, 21a) und das SGB XII (§§ 11, 57) haben den rechtlichen Weg fixiert. Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung arbeitet mit Hochdruck an einer Budget-Verordnung, deren zweiter Entwurf im Januar 2004 mit allen beteiligten Verbänden und Organisationen beraten wurde. Eine überarbeitete Fassung wird in Kürze erwartet. Mit der Verabschiedung durch die Bundesregierung wird noch im ersten Quartal 2004 gerechnet, der Bundesrat soll im Mai entscheiden.

Auch die freigemeinnützigen Spitzen- und Fachverbände fordern nachdrücklich das persönliche Budget. Sie versprechen sich damit für zahlreiche Personengruppen ein Mehr an Selbstverantwortung und Selbstgestaltung und eine soziale Selbstwertsteigerung. Allerdings kann das persönliche Budget auch eine Überforderung darstellen. Die Behauptung jedenfalls, das persönliche Budget bewirke Freiheit und Selbstbestimmung, geht zu weit. Letztlich kommt es mehr auf die Inhalte als auf die Form an, auf die finanzielle Ausgestaltung des Budgets, auf die aktive Beteiligung der Budgetnehmer und eine gesicherte Möglichkeit ihrer Einflußnahme.

Erfahrungen vor allem in Rheinland-Pfalz zum persönlichen Budget zeigen, daß sich die Finanzierungsart "Persönliches Budget" durchaus positiv auswirken kann, wenn die Bedingungen stimmen. An der bundesweiten Erprobungsphase will sich die BAG WfbM mit interessierten Werkstätten beteiligen. Dabei geht es auch um die Klärung, welche Werkstattleistungen "budgetfähig" sind, wie die Beteiligung geistig und psychisch schwer behinderter Werkstattbeschäftigter sichergestellt werden kann, wie die Werkstatt für die Budgetverwendung beratend und unterstützend tätig werden kann. In dieser Modellphase soll sich auch herausstellen, welchen rechtlichen Nachbesserungsbedarf es gibt, vor allem für die Budget-Verordnung.


<< Zurück Seite drucken Diesen Artikel per Email versenden
Schichtwechsel
Werkstatt ist mehr!
Werkstatt ist mehr
Mehr BAG WfbM-Angebote
FAQs Bildungsrahmenpläne
FAQs zu den harmonisierten Bildungsrahmenplänen
„exzellent“-Preise
Die