Arbeitswelt 12.11.10
Fallstrick im Internet: Fehlendes Impressum
Unternehmen, die ein unvollständiges oder fehlendes Impressum auf ihren Webseiten haben, wirken nicht nur unseriös, sondern riskieren obendrein Abmahnungen und saftige Geldstrafen. Laut der unabhängigen und gemeinnützigen Beschwerdestelle für Internetvergehen „naiin - no abuse in internet“, www.naiin.org externer Link – gehen derzeit ungefähr dreimal so viele Hinweise auf fehlende Impressumsangaben ein, wie noch vor einigen Jahren. Diese folgenreiche Unterlassung findet sich mittlerweile nicht nur bei kleinen Online-Shops, sondern immer öfter auch bei mittelständische Firmen und Aktiengesellschaften.

„Immer mehr Unternehmen bauen ihre Internetpräsenz ohne das dafür nötige rechtliche Wissen auf", interpretiert naiin-Sprecher Nico Röhner die Entwicklung. Wenn Verbraucher über fehlende Angaben verärgert sind, können sie auf der Seite der Beschwerdestelle, www.beschwerdestelle.de externer Link Hinweise auf ein fehlerhaftes Impressum oder illegale Inhalte auf Internetseiten deutscher Unternehmen melden. „Die Zahl entsprechender Hinweise übersteigt sogar die Zahl der Hinweise auf rechtsextremistische und rassistische Internet-Inhalte", so der stellvertretende naiin-Vorsitzende Rene Zoch. Dabei sind die Vorgaben in Bezug auf das Telemediengesetz für Angaben im Impressum unmissverständlich.

Zu den Pflichten zählen neben der Angabe des kompletten Namens des Verantwortlichen unter anderem auch zwingend die ladungsfähige Postanschrift sowie die E-Mail-Adresse. Je nach Art des Gewerbes dürfen außerdem weitere Angaben, etwa zum Register oder zur Innung, nicht fehlen. Auch Umsatzsteuer-IDs müssen angegeben werden.

Eine wertvolle Hilfe, um den Fallstricken der medialen Welt zu entkommen, bietet das BAG WfbM- Nachschlagewerk „Medienrecht in der Werkstattarbeit“. Prof. Rolf Schwartmann und die Forschungsstelle für Medienrecht der Fachhochschule Köln beantworten darin Fragen zum Medienrecht, Urheberrecht sowie zum Datenschutz. Der praktische Leitfaden ist zugeschnitten auf die Öffentlichkeitsarbeit in Werkstätten für behinderte Menschen und verdeutlicht an beispielhaften Fällen aus der Praxis die wichtigsten Themenkomplexe. Das komplette Inhaltsverzeichnis und Bezugsinformationen finden Sie unter www.bagwfbm.de/publications externer Link.


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