Das Zustimmungsverfahren der Rehabilitationsträger zur Gemeinsamen Empfehlung "Unterstützte Beschäftigung" nach § 38 a Abs. 6 SGB IX ist abgeschlossen. Fast zwei Jahre nach Einführung dieser Arbeitsmarktdienstleistung konnte ein langwieriger Prozess erfolgreich beendet werden.
Die Gemeinsame Empfehlung ist zum 1. Dezember 2010 in Kraft getreten. Nach Informationen der Geschäftsstelle der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) soll die Fassung bis zum Ende des Jahres auf der Homepage der BAR abrufbar sein und Anfang 2011 als Broschüre veröffentlicht werden.
Ein Blick zwei Jahre zurück: Zum 1. Januar 2009 traten gesetzliche Neuregelungen zur Einführung der Unterstützten Beschäftigung in Kraft. Der Gesetzgeber hat nach § 38a Abs. 6 SGB IX auch die Erarbeitung einer Gemeinsamen Empfehlung im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) vorgesehen.
Die dort vorgesehenen Regelungen sollen zu einem möglichst einheitlichen hohen Niveau der Leistungserbringung und zur Vergleichbarkeit der Leistungsangebote beitragen und dabei die in § 38a Abs. 5 SGB IX genannten Qualitätsanforderungen an die Anbieter Unterstützter Beschäftigung konkretisieren und weiterentwickeln. Neben den inhaltlichen Standards liegt ein Schwerpunkt der Gemeinsamen Empfehlung auf der Koordination der Leistungsträger.
Neben Vertretern der zuständigen Leistungsträger, den Wohlfahrtsverbänden, der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS), der Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung BAG UB und anderen hat auch die BAG WfbM, vertreten durch den für Bildung zuständigen Referenten Andreas Laumann-Rojer, konstruktiv an der Erarbeitung der Empfehlung mitgearbeitet.
Teilnehmer:
Für die BAR: Bernd Petri, Bernd Giraud, Erich Lenk
Oliver Assmus, Deutsche Rentenversicherung Bund
Sylvia Brinkmann, Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e. V.
Jörg Bungart, Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung
Karl-Friedrich Ernst, Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und HauptfürsorgesteIlen
Jens Hansen, Bundesagentur für Arbeit
Andreas Laumann-Rojer, Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen
Gerd Schneider, Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen
Rheinland-Pfalz
Kay Schumacher, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Andrea Seeger, ACCESS Integrationsbegleitung gGmbH Erlangen
Josef Usleber Kommunalverband für Jugend und Soziales Stuttgart
Claudia Zinke, Der Paritätische Gesamtverband
Den abgestimmten Textentwurf der Gemeinsamen Empfehlung können Sie >> hier herunterladen.