Die Meldungen zur Sozialversicherung werden nach dem Schlüsselverzeichnis der Bundesagentur für Arbeit ausgewiesen (§28a Abs. 3 Nr. 5 Sozialgesetzbuch IV – SGB IV) und dienen der Bundesagentur als Grundlage der Beschäftigungsstatistik. Der aktuelle Tätigkeitsschlüssel ist 5-stellig und erhebt Daten zur Tätigkeit, der Stellung im Beruf und der Ausbildung des Beschäftigten. Der neue Tätigkeitsschlüssel wird auf neun Stellen - statt bislang auf fünf - ausgelegt sein. Davon sind die ersten fünf Stellen für die Verschlüsselung des Berufs vorgesehen, die in systematischen Kategorien zusammengefasst sind. Die weiteren Felder nehmen in jeweils einer Ziffer Kennzeichen auf für
- den höchsten allgemeinbildenden Schulabschluss und
- den höchsten beruflichen Ausbildungsabschluss des Arbeitnehmers,
- ein Kennzeichen, ob es sich um Arbeitnehmerüberlassung handelt und
- die Vertragsform (Vollzeit- oder Teilzeit, befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag).
Der Umstieg auf das neue Schlüsselverzeichnis bedeutet auch, dass in der Personaldatenpflege der Software alle Stammdaten angepasst werden müssen. Den Softwareherstellern der einschlägigen Programme liegen bereits seit einigen Monaten alle notwendigen Unterlagen zur Programmierung vor. Zur Verfügung stehen auch maschinelle Umsetzungshilfen.
Die derzeit bestehenden „Sonderschlüssel“ die unter anderem für Menschen mit Behinderung, Rehabilitanden und Pflegepersonen gültig waren, werden nicht übernommen, da aus fachlicher Sicht keine Gründe vorliegen, die eine Beibehaltung bei der Umsetzung des neuen Tätigkeitsschlüssels 2010 erfordern.
Fixiert haben diesen Beschluss die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung in der parallel zur Niederschrift ausgelieferten Nachtragslieferung des Rundschreibens „Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung“ in der Fassung vom 1. September 2010 (Version 2.42).
U.a. für die in Werkstätten beschäftigten behinderten Menschen, für die bisher der Sonderschlüssel 55555 galt, ist spätestens bei Meldungen, die im Meldezeitraum den Zeitpunkt 1. Dezember 2011 berühren, das Feld „Tätigkeitsschlüssel“ auf Grundstellung zu belassen.
Der Umstieg ist so geplant, dass für Meldezeiträume bis 30. November 2011 die bisherigen fünfstelligen Tätigkeitsschlüssel weiterhin zu benutzen sind. Der neue Tätigkeitsschlüssel wird immer dann zu nutzen sein, wenn der Meldezeitraum Zeiten ab dem 1. Dezember 2011 umfasst.
Die Bundesagentur für Arbeit weist ergänzend darauf hin, dass mit der Einführung des Tätigkeitsschlüssels 2010 ab dem 1. Dezember kommenden Jahres der Begriff „Leiharbeitsverhältnis“ im Schlüsselverzeichnis 2010 durch den Begriff „Arbeitnehmerüberlassung“ beziehungsweise „Zeitarbeit“ ersetzt wird. Dies wird in den Dokumenten entsprechend berücksichtigt.
Anlage 5 des Rundschreibens „Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken- Pflege- und Arbeitslosenversicherung“
Personengruppe | Personengruppenschlüssel | Sonderschlüssel im Tätigkeitsschlüssel | |
2003 (vor 1.12.2011) |
2010/ |
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Behinderte: Träger von Einrichtungen, wie z.B. Werkstätten für behinderte Menschen, erstatten Meldungen § 136 SGB IX ff | 107 |
55555 |
Grundstellung |
Behinderte: Träger von Einrichtungen, wie z.B. Werkstätten für behinderte Menschen, erstatten Meldungen § 136 SGB IX ff |
102 |
55505 | Grundstellung |
Hinweis der BA: Der hier ermittelte Tätigkeitsschlüssel ist der endgültige Schlüssel, dieser ist jedoch UNGÜLTIG für Meldezeiträume vor dem 01.12.2011. |
Quelle: Niederschrift über die Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 01.09.2010.
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