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Prüfungsordnung für staatlich anerkannte Fachkraft in Hamburg verabschiedet
Mit Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger vom 3. November 2003 ist nun auch in Hamburg die Umsetzung der Fortbildungprüfungsverordnung (FPO) auf Landesebene erfolgreich abgeschlossen. Die Hamburger Prüfungsordnung (sog. PrOFAB) kam bereits im Dezember 2003 erstmals zur praktischen Anwendung, indem staatlich anerkannte Abschlüsse an Teilnehmer|innen mit erfolgreich absolviertem Prüfungsverfahren vergeben wurden.
Die Hamburger "PrOFAB" ist an den Voraussetzungen des Berufsbildungsgesetzes orientiert. Der zuständige Prüfungsausschuß wird dementsprechend besetzt mit jeweils zwei Mitgliedern als Beauftragte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und zwei Dozent|inn|en des Weiterbildungsträgers. Die Mitglieder müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig sein. Daher wird bei der personellen Besetzung auf eine Vertretung aus dem Werkstattbereich Wert gelegt.
Nähere Informationen über Herrn Uthe, Behörde für Soziales und Familie, Hamburg, Tel. 0 40 42 86 30.
Die Hamburger "PrOFAB" ist an den Voraussetzungen des Berufsbildungsgesetzes orientiert. Der zuständige Prüfungsausschuß wird dementsprechend besetzt mit jeweils zwei Mitgliedern als Beauftragte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und zwei Dozent|inn|en des Weiterbildungsträgers. Die Mitglieder müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig sein. Daher wird bei der personellen Besetzung auf eine Vertretung aus dem Werkstattbereich Wert gelegt.
Nähere Informationen über Herrn Uthe, Behörde für Soziales und Familie, Hamburg, Tel. 0 40 42 86 30.