Politik 12.01.11
Die Bundesregierung zum Thema: „Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung“
Die Bundesregierung hat zu den Anfragen der Abgeordneten Silvia Schmidt, Anette Kramme, Gabriele Hiller-Ohm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD zum Thema „Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen“ - speziell auch zur Situation der Werkstattbeschäftigten - Stellung genommen (Bundestagsdrucksache 17/4083 - 02.12.2010).

Auf die Frage, was die Bundesregierung unternommen hat, um dem Vorschlag des Bundesrechnungshofes nachzukommen, die Vermittlungsvorschläge für schwerbehinderte Menschen zu erhöhen, antwortete die Bundesregierung, dass die Förderung behinderter und schwerbehinderter Menschen Kernelement der Arbeitsmarktpolitik und geschäftpolitischer Schwerpunkt der Bundesagentur für Arbeit sei. Sie wies darauf hin, dass im Sinne des Marktausgleiches Eignung und Neigung des Bewerbers sowie die Anforderungen des Arbeitsplatzes ausschlaggebend seien. Wörtlich heißt es: „Erfolgsversprechende Vermittlungsvorschläge sind nur dort möglich, wo die beiden Marktseiten zueinander passend sind. Die Vermittlungsarbeit in den Agenturen ist sowohl auf Bewerber- als auch auf Arbeitgeberseite mit Beratungskompetenz zu den spezifischen Fragen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ausgestattet. Die Herausforderung der nächsten Jahre wird es sein, über Beratung und entsprechende Unterstützung mit Leistungen der aktiven Arbeitsförderung die fehlende Übereinstimmung auszugleichen“.

Darüber hinaus stellte die Bundesregierung klar, dass Bund und Länder derzeit eine besondere berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf diskutierten. Damit werde das Ziel verfolgt, bis zum Ende der Schulzeit den beruflichen Werdegang der jungen Menschen bzw. deren Teilhabemöglichkeit am Arbeitsleben individuell und differenziert abzuklären. Weitere Einzelheiten wollte die Bundesregierung wegen des noch andauernden Verfahrens jedoch nicht erläutern.

Außerdem begrüße die Bundesregierung die in den letzten Jahren erfolgte Erhöhung der Schülerzahlen im integrativen bzw. inklusiven Unterricht. Sie befürworte eine weitere, deutlichere Ausweitung der gemeinsamen Bildungsangebote für behinderte Schülerinnen und Schüler. Derzeit befasse sich die Bundesregierung auch mit der Frage, welche Maßnahmen zur Umsetzung des Artikels 24 der UN-Behindertenrechtskonvention in den Aktionsplan, der im März 2011 vom Kabinett verabschiedet werden solle, aufgenommen werden können.

Zu der Frage, wie die Bundesregierung die soziale Situation der Werkstattbeschäftigten in den Werkstätten für behinderte Menschen beurteilt und ob sie der Ansicht ist, dass die dauerhafte Abhängigkeit von der Grundsicherung nach dem SGB XII für die Mehrheit der Beschäftigten im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention langfristig überwunden werden muss, führte die Bundesregierung aus:
„Die Bundesregierung beurteilt die soziale Lage der in Werkstätten beschäftigten behinderten Menschen durchaus positiv. Die in Werkstätten beschäftigten behinderten Menschen erhalten in diesen Einrichtungen eine berufliche Bildung und eine Beschäftigung zu einem ihrem Leistungsvermögen angemessenen Arbeitsentgelt. Um diesen Menschen Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen, wenden die Träger der beruflichen Rehabilitation, insbesondere die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und die Träger der Sozialhilfe der Länder erhebliche finanzielle Mittel auf. Hervorzu-heben ist die rentenrechtliche Absicherung der Werkstattbeschäftigten. (…) Werkstattbeschäftigte sind damit nicht dauerhaft abhängig von der Grundsicherung nach dem SGB XII. (…)“.

Die Frage hingegen, ob das Modell des „Budgets für Arbeit“ als eine Sonderform des Persönlichen Budgets eine bundesgesetzliche Grundlage erhalten sollte, ließ die Bundesregierung im Hinblick auf die noch andauernden Diskussionen, insbesondere im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe“, unbeantwortet.


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