Politik 16.02.11
Sachsen will Beschäftigung von Menschen mit Behinderung mit fünf Millionen Euro fördern
Mit fünf Millionen Euro in drei Jahren will der Freistaat Sachsen künftig Unternehmen fördern, die Menschen mit Behinderungen einstellen. Ein Programm sieht die Zahlung von bis zu 3000 Euro pro Einstellung vor, teilte das Sozialministerium am 15. Februar in Dresden mit.

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, der Kommunale Sozialverband Sachsen und die Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit haben sich in der Allianz Arbeit + Behinderung auf ein gemeinsames Programm zur Beschäftigungsförderung von Menschen mit Behinderungen verständigt. Damit sollen künftig Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen in ihren Betrieben einstellen, durch die Zahlung von Prämien unterstützt werden. In Abhängigkeit von der Betriebsgröße können bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen bis insgesamt 3.000 Euro je Einstellung auf einem Arbeitsplatz in Sachsen gezahlt werden, gab die sächsische Sozialministerin Christine Clauß bekannt. Auch befristete Arbeitsverhältnisse können gefördert werden, wenn diese mindestens ein Jahr bestehen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Programms ist die Förderung der betrieblichen Ausbildung behinderter Jugendlicher. Hier werden Ausbildungsbetriebe durch Zahlung einer Prämie von 1.000 Euro je Ausbildungsjahr bis zu einem Maximalbetrag von 4.000 Euro gefördert. Bei Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach Abschluss der Ausbildung wird eine Prämie von 3.000 Euro gezahlt.

Das Programm zur Beschäftigungsförderung schwerbehinderter Menschen wird aus Mitteln der Ausgleichsabgabe des Integrationsamtes beim Kommunalen Sozialverband Sachsen finanziert. Die Durchführung des Programms hat die Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Die Anträge können bei den örtlichen Agenturen für Arbeit gestellt werden.

In Sachsen leben knapp 4,2 Million Menschen, darunter dem Ministerium zufolge mehr als 300.000 Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen. In der öffentlichen Verwaltung sind nach Angaben des Sozialministeriums rund 5,5 Prozent der Beschäftigten behindert. Dazu kommen 36.000 Menschen mit einem Handicap, die in Betrieben arbeiten. Die Richtlinie des Programmes wird in Kürze unter www.soziales.sachsen.de externer Linkveröffentlicht.


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