Der Bundesrat möchte dafür sorgen, dass die Bundesagentur für Arbeit künftig wieder Aufträge zur Vermittlung schwerbehinderter Menschen an Integrationsfachdienste freihändig vergeben kann. In einer am Freitag, den 15. April 2011 angenommenen Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, durch entsprechende Rechtsänderungen hierfür Sorge zu tragen.
Zur Begründung führen die Länder an, dass es das Bundesministerium für Arbeit und Soziales es derzeit als notwendig ansieht, entsprechende Leistungen auszuschreiben. Aus ihrer Sicht sind Ausschreibungen aber nicht geeignet, erfolgreich die individuellen Dienstleistungen der Vermittlung und Begleitung schwerbehinderter Menschen am Arbeitsmarkt zu organisieren.
Erfolgreiche Arbeit in diesem Bereich setze Kontinuität der Ansprechpartner voraus. Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen basiere nicht selten auf dem Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass mit dem Integrationsfachdienst ein verlässlicher Ansprechpartner besteht. Demgegenüber führten Ausschreibungen zu wechselnden Anbietern, was den Vermittlungserfolg behindere.
Die Entschließung des Bundesrates zur Eröffnung der Möglichkeit, Aufträge zur Vermittlung schwerbehinderter Menschen freihändig zu vergeben, finden Sie auf den Internetseiten des Bundesrates .