Politik 19.05.11
Stellungnahme der BAG WfbM zum Referentenentwurf des Nationalen Aktionsplanes
In ihrer Stellungnahme fokussiert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) die Passagen des Aktionsplanes, die die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben betreffen. Sie vertritt die Überzeugung, dass Inklusion nur mit Werkstätten möglich ist. Das Konzept Werkstatt sollte auch weiteren sozial benachteiligten und behinderten Personen zur Verfügung stehen dürfen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft bezog Stellung zum Referentenentwurf des Nationalen Aktionsplanes der Bundesregierung zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 27. April 2011. Für die Weiterentwicklung und die Umsetzung bietet BAG WfbM-Vorstand Günter Mosen Unterstützung an.

Rund drei Millionen Menschen mit Behinderung im erwerbsfähigen Alter sind nicht erwerbstätig. Daraus zieht die Bundesregierung den Schluss, dass der größte Teil nicht am Erwerbsleben teilhaben wolle oder nicht erwerbsfähig sei. Im Gegensatz dazu vertritt die Bundesarbeitsgemeinschaft die Überzeugung, dass die hohe Zahl vielmehr auf nicht vorhandene bzw. nicht passgenaue Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben zurückzuführen ist: „Sich bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt nur auf die Integrationskraft des Arbeitsmarktes zu verlassen, ignoriert die ungleichen Chancen behinderter Menschen im Wettbewerb der Arbeitnehmer“, betont der Vorstandsvorsitzende Mosen.

Eine Zukunftsstrategie, um die Leitidee der Inklusion mit Leben zu füllen, sieht die Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten in der Erweiterung des Marktes um „soziale Unternehmen‘. Mit der Veröffentlichung des Strategiepapiers „Maßarbeit – Neue Chancen mit Sozialunternehmen“ hat der Vorstand der BAG WfbM einen Vorschlag erarbeitet, der zeigt, wie mehr Menschen am Arbeitsleben teilhaben können. „Maßarbeit“ überträgt das erfolgreiche Konzept der Werkstattarbeit darüber hinaus auf alle Personen, die Unterstützungsangebote auf ihrem Weg in die Arbeitswelt benötigen. „Inklusion ist nur mit Werkstätten möglich“, fasst Mosen die Kernthese zusammen.

In Bezug auf die von der Bundesregierung proklamierten „alternativen Anbieter“ zu Werkstätten fordert die BAG WfbM die Klarstellungeng von Mindestanforderungen. Nur so könne die hohe Qualität der Leistung und der Rechtsanspruch darauf gesichert werden. Besonders begrüßt wird die Absicht die Beratung mit den Werkstatträten sowie den Werkstattverantwortlichen über Erfolg und Erfahrungen der Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO) weiterzuführen. Seit vielen Jahren besteht ein Dialog zwischen Werkstatträten, der Politik und den Verbänden.

Am 27. April wurde der Referentenentwurf des Nationalen Aktionsplanes veröffentlicht,er wird zur Abstimmung mit den Verbänden genutzt. Der Nationale Aktionsplan enthält die Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Konvention mit einer strategischen Perspektive von zehn Jahren.

Im Link finden Sie die Stellungnahme der BAG WfbM im Originalwortlaut.


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