Die Finanzämter erkennen eine abgestempelte Durchschrift des Überweisungsbelegs nicht mehr als Nachweis für eine Spende an, da daraus nicht ersichtlich ist, ob die Buchung tatsächlich durchgeführt wurde (OFD Karlsruhe, Verfügung v. 10.01.2003, S 2223 A - St 314).
Hinweis: In Ihrer Steuererklärung 2003 sollten Sie beachten, daß nur noch die Vorlage des Kontoauszugs als Spendennachweis anerkannt wird. Unterhält der Kunde bei der Bank kein Konto, genügt hilfsweise ein Bareinzahlungsbeleg der Bank mit Aufdruck "Zahlung erfolgt".
Quelle: Haufe Steuer Check-up 2004 - Steuerliche Neuerungen zum Jahreswechsel im Überblick